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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Pfandbriefe

Pfandbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, die von privaten oder öffentlich-rechtlichen Realkreditinstituten aufgelegt werden. Mit den Einnahmen aus der Emission von Pfandbriefen werden langfristige Hypothekendarlehen zur Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden sowie Schiffen vergeben. Pfandbriefe werden mit erstklassigen Grundpfandbriefen besichert.

Pfandbriefe werden von Realkreditinstituten emittiert und dienen zur Finanzierung von Hypothekendarlehen. Es handelt sich um festverzinsliche Anleihen, mit einer festen Laufzeit und vorab bekannten Rückzahlungsbedingungen. Die gesamte Anleihe wird in einer marktgerechten Stückelung ausgegeben. Es gibt je nach Anbieter Stückelungen ab 50 Euro. Pfandbriefe sind Wertpapiere, die meistens in Form von Inhaberpapieren und in Ausnahmefällen in Form von Namenspapieren ausgegeben werden.

Der Zinssatz eines Pfandbriefs richtet sich bei Ausgabe durch das Kreditinstitut nach den Marktbedingungen. Der Effektivzins wird wie bei allen Anleihen durch Nominalzins und Ausgabekurs bestimmt. Die Zinszahlung erfolgt in der Regel jährlich oder halbjährlich. Es ist möglich, dass in den vertraglichen Vereinbarungen eine Nominalzinsanpassung an die Marktverzinsung vorgesehen wird. Die Verzinsung ist dann variabel. Der Ausgabekurs ist bei Pfandbriefen in der Regel unter pari. Der Verkauf erfolgt bei Emission also unter dem Nennwert.

Die Rückzahlung erfolgt immer zum Nennwert. Bezüglich der Form der Rückzahlung bestehen verschiedene Varianten. So sind Pfandbriefe meist mit einer befristeten Unkündbarkeitsklausel ausgestattet. Die Rückzahlung am Ende der Laufzeit oder nach erfolgter Kündigung durch den Emittenten kann entweder ganzheitlich (dann wird die ganze Anleihe auf einmal zurückgezahlt) oder in Teilstücken erfolgen. Zudem ist es möglich, dass die Kreditinstitute einen freihändigen Rückkauf vornehmen. Dann werden die Pfandbriefe in Teilstücken auf dem freien Markt zu den täglichen Kursen zurückgekauft.

Die Emission von Pfandbriefen unterliegt speziellen Gesetzen, die sich nach der Art des emittierenden Kreditinstituts richten.

Die Besicherung von Pfandbriefen erfolgt unter anderem mit Grundpfandrechten. Da die Mittel aus der Emission von den Realkreditinstituten zur Vergabe von Hypothekendarlehen verwendet werden, dienen die zur Besicherung dieser Kredite an die Banken abgetretenen Grundpfandrechte gleichzeitig zur Besicherung der Pfandbriefe. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Realkreditinsituts werden die Forderungen der Pfandbriefgläubiger aus den Grundpfandrechten befriedigt. Damit die Zinsforderungen der Pfandbriefgläubiger ebenfalls gesichert sind, ist von den Realkreditinstituten sicherzustellen, dass den jeweiligen Pfandbriefen Hypotheken mit gleichen Zinssatz gegenüberstehen. Die zur Besicherung dienenden Hypotheken müssen gesetzlichen Mindestanforderungen genügen. Neben der Besicherung der Pfandbriefe durch Hypotheken gibt es noch weitere gesetzliche Regelungen, die die Gläubiger schützen sollen. So darf beispielsweise das Gesamtvolumen aller emittierten Pfandbriefe das sechzigfache des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen.

Pfandbriefe sind aufgrund der gesetzlichen Anforderungen sehr sichere Papiere, die dem risikoscheuen Anleger eine Alternative zu Bundesanleihen oder erstklassigen Industrie- und Bankobligationen bieten. Pfandbriefe erfüllen die Bedingungen der Mündelsicherheit. Im Pfandbrief-Index (PEX)kann der private Anleger b



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