Pfandbrief
(engl. mortgage bond) Pfandbriefe sind bestimmte festverzinsliche Wertpapiere, die von Hypothekenbanken und gleichgestellten Banken aufgrund des Hypothekenbankgesetzes von 1927 oder dem Gesetz über Schiffspfandbriefbanken von 1933 zur Refinanzierung emittiert werden. Sie sind durch in bestimmte Deckungsmassen eingestellte Hypotheken und Kommunaldarlehen (Darlehen) gedeckt.
Auch: Gläubigerbrief. Der Pfandbrief soll in erster Linie die Tilgungs- und Zinsansprüche des Pfandbriefgläubigers (Käufer des Pfandbriefes) sicherstellen. Es gibt, je nach Finanzierungszweck, drei Arten von Pfandbriefen: Hypothekenpfandbrief (Pfandbrief, den Banken zur Finanzierung von Immobilien ausgeben), Öffentlicher Pfandbrief (Finanzierung öffentlicher Ausgaben), Schiffspfandbrief (Finanzierung von Schiffen und Schiffsbauwerken). Im Juli 2005 wurden die drei bisher bestehenden Gesetze, durch ein einheitliches Pfandbriefgesetz ersetzt, dass es allen Kreditinstituten erlaubt, Pfandbriefe als Refinanzierungsmittel einzusetzen.
Begr. f. festverzinsliche Schuldverschreibungen, die von Hypothekenbanken (Realkreditinstituten, Pfandbriefanstalten) i. d. R. als Inhaberpapiere, in Ausnahmefällen als Namenspapiere auf der Grundlage des Hypothekenbankgesetzes und des Pfandbriefgesetzes emittiert werden. Sie dienen der Refinanzierung von Realkrediten. Pf. müssen in der Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken oder Grundschulden (von wenigstens gleicher Höhe und gleichem Zinsertrag) gedeckt sein. Sie gelten als mündelsichere Papiere, sind also zur Anlegung von Mündelgeldern zugelassen. Ihre Rendite liegt i. Allg. etwas über der von Staatspapieren. Pf. werden an der Börse (bei meist sehr beständigen Kursen) gehandelt. Der Pf.-Inhaber hat kein Kündigungsrecht. Die Rückzahlung erfolgt meist durch Auslosung, globale Kündigung oder freihändigen Rückkauf.
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