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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Refinanzierung

(engl. refinancing) Refinanzierung ist ein Begriff für die Finanzierung von Ausleihungen eines Kreditinstituts. Universalbanken (Bank) refinanzieren sich überwiegend durch Einlagen oder Sparbriefe und Bankschuldverschreibungen (Schuldverschreibung) sowie durch Aufnahme von Geldern im Inter Bankengeschäft oder bei der Zentralbank. Hypothekenbanken refinanzieren sich durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Refinanzierung dient Kreditinstitut/ Kreditinstituten als Mittel zur Beschaffung von Kapital/ Fremdkapital, das sie zur Kreditvergabe nutzen. Refinanzierungskosten sind in einem erheblichen Maße von Unsicherheit über die künftige Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt geprägt. Je weiter die zu prognostizierenden Preise in der Zukunft liegen, umso größer wird die Unsicherheit. Die häufigsten Arten der Refinanzierung sind Sichteinlage/ Sicht-, Termineinlage/ Termin- und Spareinlage/ Spareinlagen. Alternativ können sich die Kreditinstitute direkt bei der Zentralbank mit Kapital versorgen. Beschaffung von Mitteln für Kreditgewährungen. Dieses kann bei Banken durch Einlagen, Verkauf bzw. Emission von Wertpapieren, Inanspruchnahme von Notenbankkrediten, Rediskontierung von Wechseln oder Aufnahme von Lombardkrediten geschehen. Werden bei der Inanspruchnahme von Refinanzierungskrediten durch Unternehmen Kapital bildende Lebensversicherungen zur Sicherung und/oder Tilgung abgetreten und die Kreditzinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht, so führen Kreditaufnahmen (auch Krediterhöhungen) nach dem 13.2.1992 zur Versagung der Steuerfreiheit bei Fälligkeit der Lebensversicherung im Erlebensfall. In eingeschränktem Maße gilt dies auch für eine nur vorübergehende Sicherung von Kreditmitteln durch Lebensversicherungen. Eine Abtretung ist jedoch dann weiterhin steuerlich unschädlich, wenn der Kreditzweck ausschließlich und unmittelbar der Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes dient, das zur Erzielung von Einkünften bestimmt ist. R. ist immer erforderlich, wenn ein Kreditgeber nicht aus eigenen Mitteln einen Kredit gewähren kann, sondern sich dazu die erforderlichen Mittel erst beschaffen muss. Im Bereich der Geldpolitik trifft dies für das auf dem Kreditwege von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank beschaffte Zentralbankgeld zu. Die einzelnen Geschäftsbanken könnten sich zwar am (Interbanken-)Geldmarkt refinanzieren. Aber für das Geschäftsbankensystem insgesamt besteht die Notwendigkeit, sich bei der Zentralbank zu refinanzieren. Denn nur diese stellt Zentralbankgeld zur Verfügung. Dies geschieht i. d. R. über Offenmarktgeschäfte (bei denen die Initiative von der Zentralbank ausgeht) und über Ständige Fazilitäten (bei denen die Initiative von den Geschäftsbanken ausgeht).



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Weitere Begriffe : Schichtindex, multipler | Münzverfälschung | monetärer Kreislauf
 
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