Spareinlage
Guthaben auf einem Sparkonto, über das ein Sparbuch ausgestellt wird; es gibt Spareinlagen mit gesetzlicher (dreimonatiger) Kündigungsfrist und mit längeren Kündigungsfristen, die besonders vereinbart werden müssen. Von Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist können ohne Kündigung 2000,- innerhalb von 30 Zinstagen abgehoben werden. Spareinlagen aller Art werden von den privaten Banken und anderen Kreditinstituten entgegengenommen. Habenzinsen.
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