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Offenmarktgeschäft1. Kaufund Verkauf von Wertpapieren am offenen, d. h. allen in Frage kommenden Marktteilnehmern zugänglichen Markt, vor allem der Effektenbörse. 2. Spez. durch die Zentralbank als Offenmarktpolitik. Durch Offenmarktgeschäfte der Zentralbank wird die Zentralbankgeldmenge in der Wirtschaft, d. h. die Geldbasis, unmittelbar verändert.
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Weitere Begriffe : Eigenmittelgrundsatz als Geschäftsbegrenzungsnorm | Ökonomieprinzip | Geldwertsicherungsklausel | ||||||||||||||||||||||||||||
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