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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Emission

Als Emission wird die Ausgabe von neuen Wertpapieren an Anleger bezeichnet. Die Emission von Wertpapieren dient der privaten Wirtschaft oder der öffentlichen Hand zur Beschaffung von Kapital. Emittent oder Emissionsschuldner ist das Unternehmen oder die Körperschaft, die die Wertpapiere herausgibt. Emissionen werden entweder durch das kapitalsuchende Unternehmen selbst oder mit Hilfe von Banken durchgeführt. Die Ausgabe neuer Wertpapiere kann auch über die Börse vorgenommen werden.

Unter einer Emission versteht man die Ausgabe von Wertpapieren durch ein Unternehmen oder die öffentliche Hand. Zweck ist die Beschaffung von Kapital. Das Unternehmen, das die Wertpapiere ausgibt, wird als Emittent oder Emissionsschuldner bezeichnet. Grundsätzlich können alle Arten von Effekten, wie beispielsweise Aktien, Anleihen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen oder Genussscheine emittiert werden.

Die Emission von Wertpapieren kann als Selbstemission oder als Fremdemission erfolgen. Selbstemissionen unterscheiden sich von Fremdemissionen dadurch, dass das kapitalsuchende Unternehmen die Wertpapiere selbst am Markt unterbringt. Bei Fremdemissionen übernehmen eine oder mehrere Banken diese Aufgabe. In Deutschland werden Selbstemissionen in der Regel nur von Banken durchgeführt. Andere Unternehmen müssen den Weg der Fremdemission wählen.

Bei der Fremdemission erfolgt die Ausgabe der Effekten meist nicht nur durch eine Bank sondern durch mehrere Banken, die zu diesem Zweck ein Konsortium bilden. Dies hat zum einen den Vorteil, dass der Vertriebsweg mehrerer Banken genutzt werden kann, zum anderen verteilt sich das Risiko auf alle Konsortialmitglieder. Es gibt fünf verschiedene Formen von Emissionskonsortien, und zwar:

  • Übernahmekonsortium
  • Begebungskonsortium
  • Garantiekonsortium
  • Optionskonsortium
  • Kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium

Diese verschiedenen Grundtypen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich des Risikos, das Konsortium und Emittent eingehen. Beim Begebungskonsortium ist das Absatzrisiko für den Emittenten relativ hoch, wohingegen das Konsortium keinerlei Risiko eingeht. Beim Übernahmekonsortium geht allein das Konsortium das Absatzrisiko ein, während der Emittent mit einem festen Erlös aus der Ausgabe der Wertpapiere rechnen kann.

Ist die Form des Emissionskonsortiums gewählt, so muss über die Art der Unterbringung der Effekten beim Anlegerpublikum entschieden werden. Hierfür gibt es vier Verfahren:

1. Auflegung zur öffentlichen Zeichnung: Bei dieser Art der Plazierung veröffentlicht die Bank oder das Konsortium ein Verkaufsangebot für die Wertpapiere in überregionalen Zeitungen und Wirtschaftsfachzeitschriften. Zusätzlich wird das Verkaufsangebot meist noch in den Filialen der teilnehmenden Banken ausgelegt. Das Verkaufsangebot enthält eine genaue Beschreibung der zu emittierenden Wertpapiere, also beispielsweise bei einer Anleihe die Gesamthöhe der Emission, den Verkaufspreis der Papiere, die Stückelung, den Zinssatz und die Laufzeit. Zudem werden die genauen Verkaufsbedingungen bekanntgegeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Zeichnungsfrist, also der Zeitraum innerhalb dessen die Anleger die Effekten kaufen können.

Übersteigt die Nachfrage der Anleger das Angebot an Papieren, so muss das Konsortium die Repartierung (Zuteilung) übernehmen. Hierunter versteht man die Verteilung der vorhandenen Gesamtemission auf die interessierten Anleger. Meist behält sich das Konsortium vor, die Art der Verteilung zu bestimmen. Ziel ist es, die Papiere so zu verteilenden, dass die Emission möglichst dauerhaft untergebracht ist. Das Konsortium versucht also, die Papiere möglichst an langfristig orientierte Anleger zu geben, um unnötige Kursschwankungen zu vermeiden.

2. Freihändiger Verkauf: Bei diesem Verfahren werden die Wertpapiere allmählich und über einen längeren Zeitraum verkauft. Die Konsortialmitglieder behalten sich das Recht vor, den Verkaufskurs zwischenzeitlich zu verändern sowie die Zeichnungsfrist zu verlängern oder zu verkürzen. Dieses Verfahren lässt sich nur dann verwenden, wenn der Emittent nicht die gesamte Summe sofort benötigt, sondern mit einem mehr oder weniger stetigen Kapitalfluss zufrieden ist. Ein Vorteil des freihändigen Verkaufs besteht in der Möglichkeit, die Konditionen der Emission der jeweiligen Marktlage anzupassen. Diese Art der Emission ist damit flexibler als die Auflegung zur öffentlichen Zeichnung.

3. Plazierung über die Börse: Bei der Plazierung über die Börse werden die Effekten direkt über die Börse abgesetzt. Hierbei bietet das Konsortium die Papiere am Tag der Einführung direkt an der Börse zu einem bestimmten Kurs an und versucht, durch Angebotsregulierung die Emission zum gewünschten Kurs abzusetzen. Dieses Verfahren wird heute nicht mehr angewandt. Es werden nur noch "Restposten" aus einer Emission an der Börse verkauft.

4. Emission junger Aktien: Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der Emission, bei der die Kreditinstitute an der Kapitalerhöhung von Aktiengesellschaften beteiligt werden. In diesem Fall übernimmt das Konsortium die gesamte Emission der jungen Aktien und bietet diese den Altaktionären zum Bezug an. Hierzu benachrichtigt es alle Altaktionäre und bittet um Weisung, ob das jeweilige Bezugsrecht ausgeübt oder veräußert werden soll.

Nach der Plazierung der Emission erfolgt meist die Börseneinführung und Kurspflege der betreffenden Effekten. Dabei muss entschieden werden, an welchen Börsen die Wertpapiere eingeführt werden sollen, es müssen ein Zulassungsantrag für die jeweilige Börse gestellt und ein Prospekt eingereicht werden. Das Konsortium wird zudem dafür sorgen, dass bei der Börseneinführung der Kurs nicht unter den Emissionskurs sinkt, da dies einen negativen Einfluss auf die Anleger hätte und bei späteren Emissionen Schwierigkeiten bei der Plazierung bewirken könnte. Man spricht hierbei von Kurspflege.

Eine Emission ist die Ausgabe neuer Wertpapiere (zum Beispiel von Aktien, Anleihen oder Genussscheinen). Sie dient dem Emittenten zur Beschaffung von Kapital und erfolgt meist durch öffentliche Ausschreibung. Auch die Gesamtheit der zu einer Emission gehörenden Wertpapiere (Emissionsvolumen) wird oft kurz als Emission bezeichnet. Die neuen Wertpapiere (Aktien, Anleihen) werden den Kapitalanlage suchenden Kreisen in der Regel über Banken angeboten, wobei gegebenenfalls auch die Börse eingeschaltet wird. Eine Emission dient der Kapitalbeschaffung für Privatwirtschaft oder öffentliche Hand und erfolgt meist durch öffentliche Ausschreibung zur Zeichnung der auszugebenden Wertpapiere.



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