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Kapitalerhöhung
Eine Kapitalerhöhung ist ein Mittel zur Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung des Eigenkapitals. Die möglichen Formen der Kapitalerhöhung richten sich nach der Rechtsform der Unternehmen. Kapitalerhöhungen sind abhängig vom Kapitalbedarf und von den Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung. Eine Kapitalerhöhung dient der Finanzierung eines Unternehmens. Hierbei werden die benötigten Mittel nicht durch Fremdkapitalaufnahme (Kredite) beschafft, sondern durch Erhöhung des Eigenkapitals. Das Ausmaß der Kapitalerhöhung hängt zum einen vom Bedarf des einzelnen Unternehmens an zusätzlichen finanziellen Eigenmitteln ab, zum anderen aber auch von den Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung. Die Form und die Möglichkeiten für Eigenkapitalerhöhungen wiederum hängen stark von der Rechtsform des Unternehmens ab. Kapitalerhöhung bei PersonengesellschaftenPersonengesellschaften können ihr Kapital entweder durch Selbstfinanzierung oder durch zusätzliche Kapitaleinlagen bisheriger und neuer Gesellschaften erhöhen. Unter Selbstfinanzierung versteht man beispielsweise, dass Teile oder der gesamte erwirtschaftete Gewinn nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen verbleiben. Bei Einlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter müssen alle anderen Gesellschafter zustimmen, da es durch die Einlage zu einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse und damit auch der Einflussmöglichkeiten der Gesellschafter auf die Geschäftspolitik kommen kann. Kapitalerhöhung bei Kapitalgesellschaften1. Kapitalerhöhung einer AktiengesellschaftBei Aktiengesellschaften muss man zwischen effektiven Kapitalerhöhungen und nominellen Kapitalerhöhungen unterscheiden. Bei der effektiven Kapitalerhöhung handelt es sich um eine tatsächliche Zuführung neuer Mittel in das Unternehmen. Man unterscheidet hierbei wiederum zwischen einer ordentlichen Kapitalerhöhung, einer bedingten Kapitalerhöhung und genehmigtem Kapital. Die Aktionäre müssen in diesem Fall "junge Aktien" gegen Bareinzahlung erwerben. Bei einer nominellen Kapitalerhöhung werden Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen in Grundkapital umgewandelt. Es kommt hierbei nicht zum Zufluss neuer Mittel von außen. Es handelt sich hierbei also um eine Form der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Die Aktionäre erhalten im Rahmen einer nominellen Kapitalerhöhung neue Aktien, ohne dass sie selber Einzahlungen vornehmen müssen. Aus diesem Grund spricht man in diesem Zusammenhang oft von "Gratisaktien". Durch diese Form der Eigenkapitalerhöhung wird lediglich eine Umschichtung innerhalb der Bilanz vorgenommen, an der Kapitalausstattung des Unternehmens ändert sich nichts. Bei dieser Form der Kapitalerhöhung sinkt meist der Kurs der Aktien der jeweiligen Gesellschaft, da auf der einen Seite die Rücklagen abnehmen, die bei der Kursberechnung berücksichtigt werden und auf der anderen Seite die Zahl der Aktien durch die Ausgabe von Gratisaktien zunimmt. Der Wert der Gesellschaft wird also auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt. 2. Kapitalerhöhung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Auch bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kapitalerhöhung. Man unterscheidet zwischen der formellen Kapitalerhöhung, dem Aufruf zu Nachschüssen und der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Bei der formellen Kapitalerhöhung werden die Stammeinlagen der Gesellschafter erhöht. Die Gesellschafter zahlen aber erst wirklich neues Kapital in die Gesellschaft ein, wenn die GmbH sich verschuldet. Ziel dieser Art der Kapitalerhöhung ist die Erhöhung der Kreditwürdigkeit gegenüber außenstehenden Fremdkapitalgebern sowie eine Ausweitung der Haftung. Bei der Kapitalerhöhung durch Nachschüsse zahlen die Gesellschafter zusätzliche Mittel in die GmbH ein, die über den Nominalbetrag ihres Anteils an der GmbH hinausgehen. Im Gesellschaftsvertrag kann eine Nachschusspflicht durch die Gesellschafter vorgesehen sein. Auch bei der GmbH ist es möglich, dass eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vorgenommen wird. Hierbei werden wieder Kapital- oder Gewinnrücklagen in Eigenkapital umgewandelt. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kann nur erfolgen wenn dreiviertel der Gesellschafter zustimmen. Die Umwandlung erfolgt durch Eintragung ins Handelsregister und Bildung neuer Anteile für die Gesellschafter bzw. Erhöhung der alten Anteile. Die Kapitalerhöhung mit dem Ziel der Beschaffung von Eigenkapital ist neben der Fremdkapitalaufnahme die wichtigste Form der Unternehmensfinanzierung. Die Möglichkeiten der Eigenkapitalerhöhung sind von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich. So haben junge Unternehmen oft einen Bedarf an Eigenkapital, der durch den klassischen Kapitalmarkt nicht befriedigt werden kann, da die Investition in solche Unternehmen mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden ist. In jüngster Zeit sind aus diesem Grunde Kapitalanlagegesellschaften entstanden, die sich auf die Vergabe von so genanntem Venture-Capital spezialisiert haben. Große, bekannte Gesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft haben dagegen weitaus bessere Möglichkeiten der Eigenkapitalerhöhung als kleine Personengesellschaften oder GmbHs. Unter Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Eigenkapitals einer AG zu verstehen. Die Erhöhung kann durch Emission von neuen Aktien erfolgen. Bezugsrechte ermöglichen den Altaktionären den Kauf zusätzlicher Aktien (jedoch können die Bezugsrechte auch an der Börse gehandelt werden). Die prozentuale Beteiligung an der AG kann somit gehalten werden, wodurch sich die Mehrheitsverhältnisse nicht verändern. Auch durch die Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital kann eine Kapitalerhöhung erzeugt werden. Die Aktionäre erhalten so genannte Berechtigungsaktien. Durch die ordentliche Kapitalerhöhung verändern sich das gezeichnete Kapital (Summe aller Aktiennennwerte) und die Kapitalrücklage (Differenz zwischen Ausgabekurs und Nennwert der Aktien).
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