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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bezugsrechte

Bezugsrechte stellen ein Kaufrecht auf Aktien dar. Sie werden den Aktionären angeboten, wenn die Aktiengesellschaft ihr Grundkapital erhöhen und zu diesem Zweck so genannte junge Aktien an der Börse plazieren will.

Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital, so ist sie gesetzlich verpflichtet, den Inhabern der früher schon ausgegebenen Aktien, den Alt-Aktionären, Bezugsrechte für die jungen Aktien anzubieten. Die Hauptversammlung der Aktionäre kann allerdings beschließen, auf das gesetzliche Bezugsrecht zu verzichten.

Der Wert des Bezugsrechts ist vom Bezugsverhältnis abhängig. Um diesen Wert zu ermitteln, wird der Kurs der alten Aktie in Beziehung zum Preis der jungen Aktie gesetzt. Die Alt-Aktionäre müssen sich innerhalb von zwei bis drei Wochen entscheiden, ob sie ihr Bezugsrecht ausüben wollen oder nicht. Während dieser Bezugsfrist wird das Bezugsrecht an der Börse wie ein selbständiges Wertpapier gehandelt. Man kann es also kaufen oder verkaufen. Das heißt, der börsennotierte Kurs kann von dem rechnerischen Wert des Bezugsrechts abweichen. Denn ebenso wie beim Aktienhandel bestimmen allein Angebot und Nachfrage den Preis.

Der Bezugsrechtshandel wirkt sich auch auf den Kurs der alten Aktien aus. Mit Beginn der Bezugsfrist, also am ersten Handelstag, wird der rechnerische Wert des Bezugsrechts von der alten Aktie abgezogen. Beispiel: 100 Euro minus 10 Euro = 90 Euro. An der Kurstafel erscheint das Börsenkürzel "ex Bezugsrecht". Das heißt, der Kurs der alten Aktie wurde um den Wert des Bezugsrechts bereinigt.

Beispiel für die Ermittlung des Wertes von Bezugsrechten:

Eine Aktiengesellschaft hält ein Grundkapital in Höhe von 150.000 Euro. Die Kapitalerhöhung beträgt 30.000 Euro. Daraus ergibt sich ein Bezugsverhältnis von 5 zu 1. Das heißt, wer fünf alte Aktien besitzt, kann eine junge beziehen.

Der Börsenkurs der alten Aktie wurde mit 300 Euro notiert; eine neue Aktie wird für 150 Euro zum Bezug angeboten. Rein rechnerisch ergibt sich der Wert des Bezugsrechts aus folgender Formel: Wert des Bezugsrechts = Börsenkurs der alten Aktie minus Bezugspreis der neuen Aktie dividiert durch Bezugsverhältnis plus eins. Bezogen auf das Beispiel: 300 Euro minus 150 Euro geteilt durch (5 + 1) = 25 Euro.

Der rechnerische Wert des Bezugsrechts beträgt pro junge Aktie also 25 Euro. Diese Bezugsrechte können auch an der Börse verkauft und gekauft werden. Dabei ergibt sich ihr Kurs (Preis) aus Angebot und Nachfrage. Er kann sich also vom rechnerischen Wert entfernen – je nachdem, ob das Interesse am Bezug junger Aktien groß oder klein ist.



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