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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Aktionär

ist ein Inhaber von Aktien eines Unternehmens, durch deren Erwerb er sich an dessen Grundkapital beteiligt. Ein Teileigentum an dem Unternehmen erwirbt er nicht! Vielmehr ist er Eigentümer der Aktie, woraus sich seine eigentlichen Rechte und Pflichten ergeben. Besitzer von Aktien einer AG, somit Gesellschafter oder Miteigentümer der Unternehmung, dessen Verpflichtung zur Leistung von Einlagen nach der Gründung der AG oder bei der Ausgabe neuer Aktien bei Grundkapitalerhöhungen durch den Nennbetrag oder höheren Ausgabebetrag begrenzt wird. Meist ohne Geschäftsführungsbefugnisse noch muss er bei der AG tätig sein (außer: Belegschaftsaktionäre). Der Aktionär haftet nicht persönlich für die Schulden der AG. Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit nicht nach Gesetz oder Satzung ausgeschlossen. Aktionäre sind in der Hauptversammlung stimmberechtigt. Es gibt zwei Typen von Aktionären: Mehrheitsaktionär: besitzt mindestens 50 Prozent des AG-Aktienkapitals; Minderheitsaktionär: verfügt über so viele Aktien, dass er Minderheitenrechte wahrnehmen kann.



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