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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bilanzgewinn

(engl. net profit) Der Bilanzgewinn ist der Ausweis des Ergebnisses des Geschäftsjahres in der Bilanz von Kapitalgesellschaften bei teilweiser Gewinnverwendung (Gewinn). Der Bilanzgewinn gehört zum Eigenkapital und ergibt sich als rechnerische Größe. In die Berechnung gehen der Jahresüberschuss bzw. fehlbetrag des Geschäftsjahres (Ergebnis der Gewinn und Verlustrechnung), der Gewinn bzw. Verlustvortrag des Vorjahres und die Veränderungen der Rücklagen ein. Die Beträge, die aus den Rücklagen entnommen werden, sind zu addieren. Die Beträge, die in die Rücklagen eingestellt werden (teilweise Gewinnverwendung), sind abzuziehen und bei den entsprechenden Rücklagen auszuweisen. Über die Verwendung des Bilanzgewinnes (Ausschüttung, Bildung von Rücklagen) entscheiden im Allgemeinen die Anteilseigner der Gesellschaft. Der Bilanzgewinn bzw. verlust tritt in der Bilanz an die Stelle der Posten «Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag» und «Gewinnvortrag/Verlustvortrag», deren Ausweis bei Aufstellung der Bilanz vor Gewinnverwendung erfolgt. Überschuss der Aktivposten über die Passivposten. Ist in der Jahresbilanz sowie in der GuV-Rechnung ungeteilt und gesondert auszuweisen. Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die HV, die an den Jahresabschluss gebunden ist. Der Bilanzgewinn einer AG ergibt sich, indem der Jahresüberschuss um einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder um Entnahmen aus den Gewinnrücklagen erhöht oder um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und/oder um Einstellungen in die Gewinnrücklagen vermindert wird. Bilanzgewinn (Reingewinn) ist somit der zu verteilende Reingewinn (der Teil des Jahresüberschusses, der vom Vorstand nicht in Rücklagen eingestellt worden ist). Ist der Bilanzgewinn höher als der Jahresüberschuss, ist dies Zeichen dafür, dass Gewinne vorhergehender Perioden mit zur Ausschüttung gelangen. Ist er geringer, wurden entweder Verluste vergangener Perioden gedeckt oder Einstellungen in die Gewinnrücklagen vorgenommen. Meist wird der Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet. In Sonderfällen, vor allem bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit, kann die HV weitere Beträge in Gewinnrücklagen überführen. Der Bilanzgewinn (verteilungsfähiger Reingewinn) einer Kapitalgesellschaft setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss und dem Gewinn- bzw. Verlustvortrag abzüglich der Einstellungen in die Rücklagen und zuzüglich der Entnahmen aus den Rücklagen. Siehe auch: Bilanz



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