Verluste
Verluste können in allen Einkunftsarten vorkommen. Gewerbliche Verluste, Verluste aus Vermietung und Verpachtung sowie private Veräußerungsverluste sind nicht ungewöhnlich. Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit treten hingegen eher selten auf. Negative Einkünfte eines Veranlagungsjahres können grundsätzlich mit positiven Einkünften derselben Einkunftsart und desselben Veranlagungsjahres unbegrenzt verrechnet werden (horizontaler Verlustausgleich). Negative Einkünfte einer Einkunftsart können aber grundsätzlich auch mit positiven Einkünften einer anderen Einkunftsart unbegrenzt verrechnet werden (vertikaler Verlustausgleich). Es gibt jedoch auch Ausnahmen bzw. Verrechnungsverbote (z.B. Spekulationsverluste, gewerbliche Tierzucht).
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