Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
VerlustausgleichBegr. f. die Saldierung positiver und negativer Einkünfte innerhalb eines Steuerjahres. Man spricht vom horizontalen V., wenn die Saldierung innerhalb einer Einkunftsart erfolgt und von vertikalem V., wenn die Saldierung verschiedene Einkunftsarten (z. B. Verlust bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und Gewinn bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) umfasst.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Anrechnungsfaktoren | Wechselvorlegungsgebot | Drittstaateneinlagenvermittlungsanzeige | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |