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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gewerbebetrieb

(engl. business [enterprise]) Gewerbe ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit in der Wirtschaft, ausgenommen die land und forstwirtschaftliche Urproduktion und die so genannten freien Berufe. Betriebe, die ein derartiges Gewerbe ausüben, bezeichnet man als Gewerbebetriebe. Der Begriff des Gewerbebetriebs ist Anknüpfungspunkt für zahlreiche Vorschriften des Privatrechts und öffentlichen Rechts, insb. des Steuer und Gewerberechts. § 1 der Gewerbeordnung enthält den Grundsatz der Gewerbefreiheit, soweit nicht die Gewerbeordnung oder andere Bundesgesetze Beschränkungen enthalten und damit auf die Gründung oder Arbeit von Gewerbebetrieben einwirken. Es gibt genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Gewerbetätigkeiten. Für letztere ist eine Gewerbegenehmigung zu erwirken, die auf eine Personalkonzession abstellt; die sachbezogene Genehmigung ist i. d. R. eine Anlagengenehmigung.



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