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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gewinn

(engl. profit, gain) Gewinn ist die Zunahme des Eigenkapitals aus Unternehmenstätigkeit innerhalb einer Periode (siehe auch Substanzerhaltung). Ursächlich für das Entstehen von Gewinn sind Erträge und Aufwendungen (Aufwand) als Beiträge zum Periodenerfolg (Gewinn oder Verlust). Sie stellen jeweils einzelne Erfolgsbeiträge aus Handelsgeschäften oder Bewertungsmaßnahmen dar. Wird z. B. ein Gegenstand über seinem Buchwert verkauft, entsteht in Höhe der Wertdifferenz ein Ertrag, der zuweilen unzutreffend auch als (Stück )Gewinn bezeichnet wird. Ehe aus Erträgen Gewinnbeiträge werden, müssen neben dem Buchwert des verkauften Gegenstandes auch die anderen Aufwendungen durch Erträge gedeckt sein. Deshalb ist es besser, den Ausdruck Gewinn nur für das periodische Unternehmensergebnis zu verwenden und stückbezogene Erfolgsbeiträge sachgerecht z. B. als Deckungsbeiträge zu bezeichnen. Deren Ermittlung liegt aber im Tätigkeitsbereich der Betriebsbuchführung und nicht in der hier zu behandelnden Finanzbuchführung. Die Ermittlung des Erfolges als Gewinn oder Verlust kann auf zwei Wegen erfolgen (siehe Abbildung).

Für den ersten Ermittlungsweg benötigt man die Daten aus der Inventur als/tatsächliche Stichtagsinformationen. Der zweite Ermittlungsweg ist die Zusammenfassung aller aufgezeichneten Erfolgsbeiträge eines Zeitraums im Rahmen der Gewinn und Verlustrechnung (GuV). Im System doppelter Buchführung (Doppik) führt die Anpassung der periodischen Aufzeichnungen an das Inventurergebnis letztlich zu demselben Ergebnis, einem Gewinn oder Verlust. Unternehmensgewinn: Differenz zwischen Ertrag und Aufwand einer Periode, die in der GuV-Rechnung ermittelt wird. Betriebsgewinn: Differenz zwischen Leistung (Betriebserlösen) und Kosten einer Periode, die in der kurzfristigen Erfolgsrechnung ermittelt wird. Gewinn bei Wertpapiergeschäften: Der beim Kauf bzw. Verkauf von Aktien erzielbare Gewinn besteht zum einen aus der gezahlten Dividende, zum anderen aus Kursgewinnen. Gewinne aus Aktien sind jedoch nicht verbrieft, sondern vom Unternehmenserfolg abhängig. Bei festverzinslichen Wertpapieren besteht der Gewinn zum größten Teil aus dem verbrieften Nominalzins. Weitere Gewinne sind möglich, wenn das Papier vor Fälligkeit zu einem Kurs über Einstandskurs verkauft wird. 1. Im Sinne der theoretischen Analyse: Einkommen aus dispositiver Arbeit und Verfügungsgewalt über Produktivvermögen, das i.d.R. dem Faktoreinkommen zugerechnet wird. a) Das Einkommen aus dispositiver Arbeit (Unternehmerlohn) stellt einen beträchtlichen Teil des Gewinneinkommens dar, weil der entsprechende Einkommensteil der freien Berufe darunterfällt. b) Das aus der Verfügungsgewalt über Produktivvermögen fließende Residual-einkommen ist in folgende Komponenten aufzuspalten: ·angemessene Verzinsung des Eigenkapitals; ·Gewinn im engeren Sinn (Profit), und zwar Monopolgewinn als Ergebnis der Gewinnmaximierung auf unvollkommenem Markt, Pioniergewinn aus der Durchführung von neuen Kombinationen (Joseph SCHUMPETER) seitens schöpferischer Unternehmer, dynamischer Marktlagengewinn (Q-Gewinn, windfall gain) aufgrund von Investitionen, die unter der Bedingung Igeoam > Sgepiam realisiert werden. 2. Im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR): Unternehmensgewinne (nicht: Unternehmergewinne!), die neben den entstandenen Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen die von den Unternehmen empfangenen Einkommen enthalten, nicht jedoch die von den Unternehmen geleisteten Zinsen, Nettopachten und Einkommen aus immateriellen Werten. a) nach der Entstehung: entstandene Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen + empfangene Zinsen, Nettopachten und Einkommen aus immateriellen Werten + empfangene Ausschüttungen aus Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und Einkommen aus Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit - geleistete Zinsen, Nettopachten und Einkommen aus immateriellen Werten = Unternehmensgewinne b) nach der Verwendung: Unternehmensgewinne der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Ausschüttungen, unverteilte Gewinne vor der Besteuerung) + Unternehmensgewinne der Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Entnahmen, nicht entnommene Gewinne) = Unternehmensgewinne Die Unternehmensgewinne enthalten Einkommensteile, die anderen Sektoren in Form von Ausschüttungen und Entnahmen zufließen. Es ist darum unzulässig, eine Gesamtgröße Unternehmensgewinn plus Bruttoeinkommen des Staates und der Haushalte aus Unternehmertätigkeit und Vermögen zu bilden. Mangels statistischer Unterlagen bezieht die Praxis der VGR insbes. auch Einkommen aus Vermietung in die Unternehmensgewinne ein, obwohl diese Einkommen funktionell den - Vermögenseinkommen zugerechnet werden müßten. Dasselbe gilt für (kalkulatorische) Eigenkapitalzinsen und Risikoprämien. Der Gewinnbegriff der VGR weicht vom betriebswirtschaftlichen Gewinnbegriff auch deshalb erheblich ab, weil er auf der Basis linearer Abschreibungen zu Wiederbeschaffungspreisen und unter Ausschluss von Scheingewinnen und -verlusten (durch unterschiedliche Bewertung der Vorräte) gebildet wird. Der Unternehmensgewinn, speziell der Gewinn der Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wird als Restgröße der VGR ermittelt. Er ist deshalb mit allen Mängeln der Stammgrößen behaftet. Im Systemgedanken der Marktwirtschaft hat der Gewinn die Funktion, zwischen den Interessen der Nachfrager von Gütern und den Interessen der Unternehmen als Produzenten ebensolcher Güter zu vermitteln. Der Gewinn fungiert dabei als positiver (wie der Verlust als negativer) Nutzensaldo, der auf Steigerungsmöglichkeiten der gesellschaftlichen Wohlfahrt aufmerksam macht und in Anbetracht des unternehmerischen Ziels der Gewinnmaximierung eine Realisierung derselben bewirkt, so dass Konsumentensouveränität gewährleistet ist. Diese Vermittlung zwischen Konsumenten und Produzenten steht freilich in Frage, wenn der Gewinn Nichtleistungseinkommen ist (z.B. Angebotsmonopol), den gesellschaftlichen Nutzensaldo aufgrund von positiven oder negativen Externalitäten unvollkommen anzeigt, nicht aus einer Rechnung zu Wiederbeschaffungspreisen abgeleitet ist, so dass inflationäre Scheingewinne die Indikatorqualität des Gewinns beeinträchtigen. Daraus erwachsen schwierige Aufgaben für die Wirtschaftspolitik. Die verbreitete Zustimmung zu den Funktionen des Gewinns im Problemkreis der Allokation ist für die distributiven Begleitumstände nicht festzustellen, was häufig zu wirtschaftspolitischen Inkonsistenzen führt, da es sich schwer (wenn überhaupt) bewerkstelligen läßt, dass die Gewinnentstehung in Unternehmen unangetastet bleibt, die Gewinnverteilung an Unternehmer dagegen von der - Verteilungspolitik erfaßt und modifiziert wird. Auch bei den allokativen Aspekten finden die schwer durchschaubaren statischen Zusammenhänge im allgemeinen weniger Beachtung als die dynamischen Gesichtspunkte. Dazu gehören die Funktionen des Gewinns als Stimulans der Investitionsund Innovationsbereitschaft sowie als Element der Investitions- und Innovationsfähigkeit bei unvollkommenen Kreditmärkten.



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