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Handelsgeschäft

1. Handelsgeschäfte von Banken auf eigene Rechnung (Teil der Eigengeschäfte). 2. LS. der MaRisk grunds. alle Abschlüsse, die ein Geldmarkt-, Wertpapier-, Devisengeschäft, Geschäft in handelbaren Forderungen (bspw. Schuldscheinhandel), Waren oder Derivaten zur Grundlage haben und die im eigenen Namen und für eigene Rechnung des Kreditinstituts abgeschlossen werden. Als Wertpapiergeschäfte gelten auch Geschäfte mit Namensschuldverschreibungen sowie Wertpapierleihe, nicht aber Erstausgabe von Wertpapieren. Handelsgeschäfte sind auch - gleich mit welchem Geschäftsgegenstand - Vereinbarungen von Rückgabe- oder -nahmeverpflichtungen und Pensionsgeschäfte. Zu den Geschäften in Derivaten gehören Termingeschäfte, deren Preis sich von einem zu Grunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, -zins, -index oder einem im Voraus definierten Ereignis ableitet.



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