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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditinstitut

(engl. bank, lending agency) Kreditinstitute sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) Unternehmen, die Bankgeschäfte (Bank) betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise (Kaufmann) eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG aufgezählt (z. B. Einlagengeschäft [ Einlagen], Kreditgeschäft [ Kredit], Zahlungsverkehrsgeschäft [ Zahlungsmittel], Geldkartengeschäft, Netzgeldgeschäft). Das Betreiben auch nur eines dieser Geschäfte begründet bereits das Vorliegen eines Kreditinstituts. Für das Betreiben von Bankgeschäften ist die Erlaubnis des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) erforderlich. Als Kreditinstitut werden alle Unternehmen bezeichnet, die gesetzlich erlaubte Bankgeschäfte betreiben. Sie werden auch Bank, Bankhaus oder Bankinstitut genannt. In Deutschland stellt das Kreditwesengesetz die Rechtsgrundlage für Kreditinstitute und die Erledigung von Bankgeschäften dar. Zu den Bankgeschäften werden das Einlagen-, das Kredit-, das Diskont-, das Effekten-, das Depot-, das Investmentfonds-, das Garantie- und das Girogeschäft gezählt. Bezeichnung für alle Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die nach § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) zur Führung von Bankgeschäften befugt sind. Dies bedeutet: Es wird im Rahmen eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes eine Geschäftsart betrieben, die das KWG in § 1 als »Bankgeschäft« qualifiziert, und das Bundesaufsichtsamt hat die Erlaubnis erteilt. »Finanzinstitute« dagegen betreiben banknahe Geschäfte, ohne Kreditinstitut zu sein. Nicht als Kreditinstitute gelten u. a. die Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Siehe auch: Banken, Kreditwesengesetz Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. Meist als Syn. für Geschäftsbank (Bank) verwendet. Zu den K. zählt nicht die Zentralbank (in Deutschland auch nicht die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Versicherungsunternehmen).



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