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Deutsche Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), das sich aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken aller Mitgliedsländer der Europäischen Union zusammensetzt. Gemeinsam mit den anderen Notenbanken des Eurosystems trägt die Bundesbank die Verantwortung für die Stabilität der gemeinsamen Währung. Das Eurosystem umfasst dabei die EZB und die zwölf Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die bereits den Euro eingeführt haben. Diesen Beitrag leistet die Bundesbank auf mehreren Wegen. Der Bundesbankpräsident wirkt über seine Mitgliedschaft im EZB-Rat an der gemeinsamen Geldpolitik mit. Der EZB-Rat besteht aus dem Präsidenten der EZB und dem Vizepräsidenten, den vier weiteren Mitgliedern des EZB-Direktoriums sowie den Präsidenten der derzeit zwölf nationalen Zentralbanken des Euro-Gebiets. Der EZB-Rat bestimmt die Geldpolitik für das gesamte Euro-Gebiet. Er legt die geldpolitische Strategie fest, bestimmt die Leitzinssätze und entscheidet über die Bereitstellung von Zentralbankgeld. Der EZB-Rat tagt in der Regel alle 14 Tage in Frankfurt am Main. Die Ratsentscheidungen werden von den nationalen Zentralbanken umgesetzt. In Deutschland übernimmt die Bundesbank die Vorbereitung und Umsetzung der geldpolitischen Entscheidungen sowie deren Erläuterung in der Öffentlichkeit. Aufgaben im nationalen und internationalen Rahmen Durch nationale Gesetze sind der Bundesbank viele weitere Aufgaben, die nicht unmittelbar mit den geldpolitischen Funktionen zusammenhängen, übertragen worden. So wird die Bankenaufsicht arbeitsteilig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zusammenarbeit mir der Bundesbank ausgeübt. Dabei nimmt die Bundesanstalt die hoheitlichen Aufgaben wahr, die Bundesbank wirkt dagegen beim Erlass von allgemeinen Regelungen mit und ist in die laufende Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute eingeschaltet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wurde durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel errichtet. Als Fiscal Agent übernimmt die Bundesbank außerdem Aufgaben als Bank des Staates. Dazu gehören die Führung von Konten für öffentliche Haushalte und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Zudem wirkt sie bei Wertpapieremissionen des Bundes mit und übernimmt die Kurspflege und den Absatz von Marktpflegequoten über die acht deutschen Wertpapierbörsen. Ferner ermittelt die Bundesbank statistische Daten auf dem Gebiet des Bank- und Geldwesens und liefert damit eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen. Repräsentanten der Bundesbank sind in zahlreichen internationalen Gremien als Mitglieder vertreten. Dort befassen sie sich mit Fragen der internationalen Wirtschafts- und Währungspolitik sowie der globalen Finanzsysteme. Beispiele für die internationale Präsenz sind die Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF) und in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, die Zusammenarbeit der Notenbankgouverneure im Rahmen der G10, die Mitwirkung im Rahmen der G7 und die Mitarbeit in der OECD. Darüber hinaus leistet die Bundesbank Hilfestellung beim Aufbau bzw. bei der Weiterentwicklung moderner Zentralbanksysteme. Sie bietet allen Zentralbanken, die dies wünschen, Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen an, vor allem den Zentralbanken der mittel- und osteuropäischen Länder bzw. der kaukasischen und zentralasiatischen Staaten. Verwaltung der deutschen Währungsreserven: Die Bundesbank hält die offiziellen Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland und legt sie Gewinn bringend an. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Guthaben und Wertpapiere, die in US-Dollar bei Banken und Notenbanken im Ausland gehalten werden. Hinzu kommen Goldbestände, die Reserveposition im Internationalen Währungsfonds sowie Sonderziehungsrechte. Organisation Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird von einem Vorstand geleitet und verwaltet. Der Vorstand berät auch den Präsidenten der Bundesbank in seiner Eigenschaft als Mitglied des EZB-Rates. Er besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung (vier Mitglieder auf Vorschlag des Bundesrates) im Regelfall für eine Amtsdauer von acht Jahren bestellt. Der Vorstand wurde am 1. Mai 2002 als zentrales Leitungsorgan eingesetzt und löste die zuvor bestehenden Organe ab: den Zentralbankrat, das Direktorium und die Vorstände der Landeszentralbanken. Auf diese Weise wurde die Organisationsstruktur an die veränderte Rolle der Bundesbank in der Europäischen Währungsunion angepasst. Die Zentrale der Bundesbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Darüber hinaus unterhält die Bundesbank neun Hauptverwaltungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München und Stuttgart (ehemalige Landeszentralbanken). Die Hauptverwaltungen übernehmen vor allem ausführende Tätigkeiten, während Grundsatztätigkeiten von der Zentrale wahrgenommen werden. Den Hauptverwaltungen unterstehen derzeit noch insgesamt 126 Filialen. Innerhalb der nächsten Jahre wird es aber zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl kommen. Ursache hierfür sind erforderliche Anpassungen auf Grund der anhaltenden Konzentrationstendenzen im Kreditgewerbe und der Fortschritte in der Automation.
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