Zahlungsverkehr
In unseren modernen, hochkomplexen und vielfältig vernetzten Gesellschaften gibt es täglich Millionen und Abermillionen von Zahlungsvorgängen. Bei diesen Zahlungsvorgängen handelt es sich um das Begleichen einer Schuld, die ein Zahlungsverpflichteter bei einem Zahlungsberechtigten hat. Diese Schuld kann auf vielerlei Arten entstehen, z.B. dadurch, daß der Gläubiger dem -) Schuldner eine Ware liefert, ihn mit einer Dienstleistung versorgt, ihm eine Sache zum Gebrauch überläßt u.v.a.m. Die Gesamtheit aller dieser einzelnen Zahlungsvorgänge nennt man auch den Zahlungsverkehr. Der Zahlungsverkehr erfolgt entweder als Bar- oder als bargeldloser Zahlungsverkehr (Bargeld und Buchgeld). Barzahlungsverkehr ist besonders bei der Konsumtion privater Haushalte üblich, aber auch hier wird er mehr und mehr durch bargeldloses Zahlen ersetzt. Selbst beim Erwerb täglicher Gebrauchsgüter können Kunden schon häufig die Möglichkeiten der Kartenzahlung nutzen. Ob Supermarkt oder Tankstelle, Bahnschalter oder Reisebüro, Kreditkartentelefon oder Restaurant - überall setzt sich zunehmend das bargeldlose Zahlen durch. Gerade bei geringeren Rechnungsbeträgen wird in der Regel noch vor allem das Bargeld eingesetzt. Allerdings gibt es wohl kaum noch jemanden, der sich sein Geld während der Öffnungszeiten am Bank- oder Postschalter auszahlen läßt und dafür Schlangestehen in Kauf nimmt. Bargeld ist mittlerweile an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr erhältlich, und das (fast) überall auf der Welt. Als Voraussetzung dafür genügen Geldkarte und Geldautomat. In vielen Ländern Europas lassen sich die Automaten mit der ec-Karte bedienen, außerhalb Europas empfiehlt sich eine Kreditkarte mit Geldkartenfunktion. Daran erkennt man schon, daß der bargeldlose Zahlungsverkehr über die nationalen Grenzen hinaus, sprich: weltweit, reibungslos funktioniert. Für den Barzahlungsverkehr gilt das nicht. Ihm stehen die unterschiedlichen Währungen entgegen, die für Barzahlungen im Ausland den Erwerb der nationalen Währung erforderlich machen. Bestimmte Ausnahmen in armen Ländern (und in einer rechtlichen Grauzone) bestätigen die Regel. Mit der Einführung des Euro wird in den Teilnehmerländern der Europäischen Währungsunion ein unproblematischer zwischennationaler Barzahlungsverkehr möglich. Daneben stellt der Euro allerdings auch eine erhebliche Erleichterung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dar. Schwankungen der Währungskurse haben keinen Einfluß mehr auf die Geschäfte zwischen Partnern der Eurozone, bevorteilen und benachteiligen niemanden. Die wichtigsten Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind Lastschrift, Scheck und Überweisung.
umfaßt alle Übertragungen von - Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten. Zu unterscheiden ist zwischen dem reinen Barzahlungsverkehr mittels - Banknoten und Münzgeld sowie dem bargeldlosen Zahlungsverkehr, d. h. der Übertragung von Buchgeld. Eine Mischform stellt der halbbare Zahlungsverkehr per Barscheck oder Zahlschein dar, bei dem Buch- in Bargeld (oder umgekehrt) umgewandelt wird. Für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr benötigen der Zahlungspflichtige und der Zahlungsempfänger jeweils ein Girobzw. Kontokorrentkonto bei einer Bank. Klassische Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind Überweisung, Lastschrift und Verrechnungsscheck. Der Wechsel ist hingegen primär ein Instrument im Kredit- und Refinanzierungsgeschäft. Während insbes. die Scheckzahlungen immer weiter zurückgehen, gewinnt das sog. Kartengeld an Bedeutung. Bei Zahlungen mit der eurocheque-Karte (pay now) erfolgt die Belastung entweder direkt nach Eingabe einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) oder es wird ein Lastschriftbeleg erstellt. Die Kreditkarte (pay later) hat für den Inhaber den Vorteil, dass der Betrag nicht sofort zu bezahlen ist, vielmehr erfolgt eine i.d.R. monatliche Sammelbelastung aller Transaktionen. Mit der elektronischen Geldbörse (pre-paid card) können auch Kleinzahlungen bargeldlos abgewickelt werden. Im Unterschied zu anderen Karten wird hier das Guthaben an einem Terminal auf die Karte geladen und der Aufladungsgegenwert sofort dem Konto belastet. War der bargeldlose Zahlungsverkehr zunächst beleggebunden, wird er heute zunehmend beleglos abgewickelt. Die von den Kunden eingereichten Belege werden hierbei von der Bank in einen elektronischen Datensatz umgewandelt. So wurde 1976 der beleglose Datenträgeraustausch (DTA) eingeführt, bei dem die Daten auf Magnetbänder und Disketten aufgezeichnet werden. Erfolgt die Weitergabe der Daten hierbei noch physisch, so werden sie im Rahmen der Datenfernübertragung (DFÜ) über Netze (Datex-L oder Datex-P der Telekom) geleitet. Auch im Rahmen der Kunde-Bank-Beziehung verdrängen elektronische Medien die beleggebundene Zahlungsverkehrsabwicklung. Electronic Banking ermöglicht einen Kontozugriff ohne Einschaltung der Hausbank (Bargeldautomat, Überweisungsterminals). Geschieht dies noch an Geräten der Bank, wählt sich der Kunde beim Telefonbanking oder Homebanking per PC von zuhause aus in den Bankcomputer ein und legitimiert sich mittels PIN und Transaktionsnummer (TAN). Eine Weiterentwicklung stellt das Internet-Banking dar, bei dem der Zahlungsverkehr über ein freies, für jedermann zugängliches Netz abgewickelt wird. Die durch den Elektronischen Zahlungsverkehr insgesamt erhöhte Übertragungsgeschwindigkeit verringert auch die mit dem Zahlungsverkehr erzielbaren Wertstellungsgewinne. Zur Weiterleitung von Inlandszahlungen haben die verschiedenen Institutsgruppen der deutschen Kreditwirtschaft jeweils zentrale Verrechnungsstellen (Gironetze) geschaffen. Im einzelnen sind dies die Netze der Deutschen Bundesbank, der Sparkassen, der Genossenschaftsbanken, der Postbank sowie der Groß- und Regionalbanken. Für sektorübergreifende Zahlungen sind die Gironetze miteinander verknüpft. Der Auslandszahlungsverkehr wird dagegen hauptsächlich über Korrespondenzbanken abgewickelt. Obwohl aus Kostengründen hier eine Durchführung aus einer Hand vorteilhaft wäre, werden aus geschäftspolitischen Motiven jedoch v.a. auf europäischer Ebene einzelne bzw. institutsgruppenspezifische Lösungen angestrebt. Beispiele sind S-InterPay der europäischen Sparkassen, TIPANET der europäischen Genossenschaftsbanken sowie Eurogiro der europäischen Postbanken. Als schnelles und sicheres Kommunikationssytem im Auslandszahlungsverkehr dient insbes. S.W.I.F.T. Eine Besonderheit stellen die dokumentären Zahlungen (Dokumenteninkasso, Dokumentenakkreditiv) dar, die eine erhöhte Sicherheit aber auch eine aufwendigere Abwicklung und damit höhere Kosten bedeuten. Sie finden bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen Verwendung. In den Zahlungsverkehr, der zu den klassischen Bankgeschäften nach § 1 KWG gehört, ist auch die Deutsche Bundesbank eingebunden. Nach § 3 BbankG hat sie für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sorgen. Für die Geldpolitik ist ein ordnungsgemäss ablaufender Zahlungsverkehr bedeutsam, da die - Transmission monetärer Impulse gefördert wird und regionale Unterschiede der Geldmarktzinsen verhindert werden. Zu diesem Zweck stellt die Bundesbank ein auf Wettbewerbsneutralität ausgerichtetes Gironetz bereit. Im Großzahlungsverkehr bietet die Bundesbank den Elektronischen Schalter (ELS) als Bruttozahlungssystem an, d. h. jede einzelne Zahlung wird vor der Weiterleitung dem LZB-Konto des Auftraggebers belastet. Der Zahlungsempfänger kann daher sofort über den Betrag verfügen. Zwei Überweisungstypen sind zu unterscheiden: Prior 1-Zahlungen (früher: telegrafische Überweisungen), welche einzeln in wenigen Minuten ausgeführt werden sowie Prior 2-Zahlungen (früher: Eilüberweisungen), die in Form der Stapelverarbeitung im 30-Minuten-Takt bearbeitet werden. Daneben verfügt die Bundesbank über ein Nettosystem, die Elektronische Abrechnung Frankfurt (EAF), bei der nur eine (allerdings untertagige) Saldobuchung vorgenommen wird. Ein Nettosystem sichert damit gegenüber einem Bruttosystem eine liquiditätssparende Abwicklung, weist dafür aber den Nachteil der späteren Verfügbarkeit auf. Konkurrrenz hat EFA seit 1999 durch ein weiteres Nettosystem, das Euro 1-System der EBA Clearing Company, bekommen. Eine europaweite Verknüpfung nationaler (Brutto-) Großzahlungssysteme stellt TARGET dar, der deutsche Bestandteil ist hier das Prior 1-System. Der Kleinzahlungsverkehr mit Überweisungen, Schecks und Lastschriften wird beleglos als Elektronischer Massenzahlungsverkehr (EMZ) bearbeitet, bei Schecks ist allerdings noch zwischen dem Beleglosen Scheckeinzugsverfahren (BSE) für Beträge unter
5. 000,- DM sowie dem Großbetrag-Scheckeinzugsverfahren (GSE) für Beträge ab
5. 000,-- DM zu differenzieren. Bei letzterem wandelt erst die Bundesbank den Beleg in einen Datensatz um. Literatur: Adrian, H., Heidorn, G. (1996). European Monetary Institute (1996). Zeitler, F.-C. (1999)
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