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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Dokumentenakkreditiv

Akkreditiv Dokumentenakkreditive sind abstrakte Zahlungsversprechen von Banken im Auftrag von Importeuren, bei Vorlage bestimmter Dokumente (wie z.B. Transportdokumente) einen im voraus festgelegten Geldbetrag an den Exporteur zu leisten. Im Außenhandel sind Dokumentenakkreditive ein klassisches Finanzierungsinstrument. Der Importeur erhält die Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Exporteur die bestellte Ware geliefert und dies durch die Vorlage der Dokumente nachgewiesen hat. Der Verkäufer hat die Gewissheit, dass er den Verkaufserlös erhält. Siehe: Akkreditiv oder Warenakkreditiv. Besonders im Außenhandel gebräuchliche Form des Akkreditivs, bei dem ein Kreditinstitut dem Akkreditierten (Exporteur) den Akkreditivbetrag nur gegen Vorlage bestimmter vereinbarter Dokumente, die das Recht an der Ware verkörpern (wie Frachtbrief, Versicherungsschein, Konnossement; s. a. Traditionspapier), zur Verfügung stellt. (Die Dokumente werden von der Akkreditivstelle über die Akkreditivbank an den Akkreditivauftraggeber - den Importeur - weitergeleitet; dessen Konto wird dann mit dem Akkreditivbetrag belastet.) Vorteile des D.: Sie liegen für den Exporteur darin, dass er zum einen bereits gegen die Vorlage der Dokumente die beanspruchte Zahlung erhält, unabhängig davon, ob und wie lange sich die Güter noch auf dem Transportweg befinden, und dass er zum zweiten mit der Akkreditivbank (und der Akkreditivstelle, bestätigtes Akkreditiv) einen weiteren potentiellen Schuldner hat, der für die Zahlung garantiert. Für den Importeur ist mit dem D. der vertragsgemäße Warenexport sichergestellt. Beim D. liegen Zahlungs- und Erfüllungsort immer im Versandland beim eingeschalteten Kreditinstitut.



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