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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Außenhandel

ist der grenzüberschreitende Warenverkehr eines Landes, der aus Export und Import besteht. Er wird ständig in der Handelsbilanz erfaßt. Kurzfristige Veränderungen der Handelsbilanz können den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank entnommen werden. grenzüberschreitender Warenverkehr des jeweiligen         Erhebungsgebietes (z.B. BRD). In der Außenhandelsstatistik wird unterschieden: a) Generalhandel: alle in das Erhebungsgebiet eingehenden und alle aus ihm ausgehenden Waren mit Ausnahme der Durchfuhr und des Zwischenauslandsverkehrs oder m.a.W. die Ein- und Ausfuhr in den freien Verkehr, auf Freihafen- oder Zollager oder zur Veredelung. b) Spezialhandel: wie a), jedoch ohne Ein-und Ausfuhr auf Lager, aber einschl. der Einfuhr aus Lager in den freien Verkehr oder zur Veredelung. Diese Abgrenzung des Außenhandels wird i.d.R. bei der Erstellung der -# Handelsbilanz zugrunde-gelegt. c) Durchfuhr (= Transitverkehr): Warenverkehr, der durch das Erhebungsgebiet in ein anderes Bestimmungsland geleitet wird. Die Waren werden dabei im Transitland keiner Be- oder Verarbeitung unterzogen. d) Zwischenauslandsverkehr: Warenverkehr, der aus dem Erhebungsgebiet über ein anderes Land (Transitland) oder Verarbeitung wieder in das Erhebungsgebiet verbracht wird. Seit dem Ende des zweiten Weltkrieges sind Handel (und internationale - Faktormobilität) gewaltig gestiegen, und zwar deutlich stärker als die Sozialprodukte: In der BRD ist von 1960-1990 das Sozialprodukt in Preisen von 1985 um etwa 150% gewachsen, das Exportvolumen um mehr als das Dreifache. Ähnliche Relationen findet man in Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den USA. Somit hat in den meisten Ländern die Außenhandelsquote, die das Verhältnis von Exporten bzw. Importen zum Sozialprodukt mißt, deutlich zugenommen, in der Bundesrepublik liegt sie (einschl. Dienstleistungen) bei 30%. Meist ist diese Quote in kleinen Ländern höher als in größeren; so liegt sie in den USA um die 10%. Der Außenhandel hat v.a. zwischen Industrieländern zugenommen. Betrug vor dreißig Jahren der Anteil der Fertigwaren an den deutschen Einfuhren nur etwa ein Drittel, so sind es heute 70%. Auch regional haben sich deutlich Verschiebungen ergeben: Flossen vor 30 Jahren 40% der deutschen Exporte in die Länder, die heute der Europäischen Gemeinschaft angehören, so sind es jetzt mehr als 54%. Obgleich in dieser Zeit auch der internationale Handel mit Dienstleistungen deutlich zugenommen hat, liegt sein Wachstum unter dem ihres Anteils am Sozialprodukt. Die wirtschaftliche Integration Europas bringt es mit sich, dass innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Grenzen zwischen Außenhandel und Binnenmarkt fließend werden. Die Außenhandelsquote der EG insgesamt (die also nur die Handelsbeziehungen mit Drittländern berücksichtigt) wird mit der EG-Erweiterung zurückgehen und sich der Quote der USA annähern. Literatur: Deutsche Bundesbank (1990c) Begr. f. den die Grenzen des eigenen Wirtschaftsgebietes überschreitenden Warenverkehr, einschl. der mit seiner Abwicklung verbundenen Maßnahmen bzw. Kosten (z.für Versand und Versicherung). So werden die exportierten Güter zum FOB-Wert, die importierten Güter zum CIF- und zum FOB-Wert ausgewiesen. Der A. stellt einen Teil des Außenwirtschaftsverkehrs dar. Er wird in der amtlichen Außenhandelsstatistik erfasst und nach mehreren Gesichtspunkten gegliedert: nach Menge und Wert, nach Bezugs- und Absatzgebieten (nach Herstellungs-/Einkaufs- bzw. Verbrauchs-/Käufer-Ländergruppen und Ländern). Gegensatz: Binnenhandel. Derjenige Teil der Außenwirt­schaft, durch den Handelswaren über nationale Grenzen hinweg verbracht werden, sei es durch Importhandel, Exporthandel oder Transithandel. Der internationale Warenaustausch erfüllt die Funktion der Steigerung wirtschaftlicher Effizienz und Mehrung des Wohlstands durch eine globale Arbeitsteilung. Er lenkt so die Waren-, Handels-und Geldströme. Zu den kennzeichnenden Besonderheiten des in­ternationalen Handels zählen vor allem: (1) die nationale Gebundenheit der Produktions­mittel, (2) die Verschiedenheit des Geldwesens, (3) Kontrollen, Regulierungen, (4) Transportkosten im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Mit dem Leitsatz jedes klugen Familienoberhaup­tes, niemals Dinge im eigenen Hause herstellen zu lassen, deren Anfertigung teurer zu stehen käme als ihr Kauf, hat Adam Smith (1723-1790) eine auch heute gültige Maxime für die internatio­nale Handelspolitik formuliert: “Was in der Le­bensführung jeder privaten Familie Klugheit ist, kann in derjenigen eines großen Reiches kaum Torheit sein.”



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