Freihafen
ist ein genau bestimmtes Gebiet eines Seehafens, das Zollausschlußgebiet darstellt und somit keiner Zollkontrolle unterliegt. Dort wird ein großer Teil des Transithandels abgewickelt; insbesondere ist Umpacken, Mischen und Umarbeiten von Waren möglich. Da Zölle erst bei endgültigem Import ins Zollgebiet anfallen, lagert der Importhandel Waren bis dahin ebenfalls im Freihafen. Daher ist der Freihafen von hoher Bedeutung für die Attraktivität eines Seehafens.
Frühere Bez. f. Freizone
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|