Ausfuhr
Export
(Export). Bez. f. d. Wert der von Ausländern erworbenen inländischen Waren, Dienst- und Faktorleistungen sowie Vermögenstiteln (Kapital). Damit ist i. d. R. deren Verbringung aus dem eigenen Wirtschaftsgebiet in ein fremdes Wirtschaftsgebiet verbunden. Warenexporte werden in der Außenhandelsbilanz, Dienstleistungsexporte in der Dienstleistungsbilanz, Faktorleistungsexporte in der Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen erfasst; alle drei A. führen aus der Sicht der Inländer zu Zahlungseingängen. Kapitalexporte werden in der Kapitalbilanz erfasst; sie führen aus der Inlandssicht zu Zahlungsausgängen.
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