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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Dienstleistungsbilanz

Dienstleistungsbilanz ist eine Untergruppe der Zahlungsbilanz. In ihr werden statistisch die Einnahmen und Ausgaben aus dem Export und Import von Dienstleistungen erfasst. Sie gilt deshalb auch als die Bilanz des "unsichtbaren Handels". Es handelt sich nämlich um den Teil des Leistungsaustauschs mit dem Ausland, der sich nicht auf Rohstoffe oder industriell hergestellte Güter bezieht.

Die Deutsche Bundesbank führt die Dienstleistungsbilanz ebenso wie die Handelsbilanz und die Devisenbilanz als Untergruppe der allgemeinen Zahlungsbilanz. Es handelt sich um eine wertmäßige Gegenüberstellung der Leistungen, die in diesem Bereich zwischen In- und Ausland in einem bestimmten Zeitraum (meistens einem Jahr) ausgetauscht wurden. Bei der Erstellung der Devisenbilanz werden die Einnahmen und Ausgaben, die im Verkehr mit dem Ausland erzielt wurden, in die folgenden Kategorien unterteilt:

  • Reiseverkehr,
  • Transport (Frachten, Hafendienste),
  • Versicherungen,
  • Provisionen,
  • Werbe- und Messekosten,
  • Lizenzen und Patente,
  • Kapitalerträge und Arbeitsentgelte sowie
  • Transaktionen mit im Inland stationierten ausländischen Truppen oder deutschen Soldaten, die jenseits der Grenzen üben oder in anderer Form im Ausland eingesetzt sind.

Gegenüber den früher geltenden Abgrenzungen werden seit 1995 einige Transaktionen mit dem Ausland anders verbucht. Nach dem mit den übrigen Mitgliedern des Internationalen Währungsfonds abgestimmten Konzept bedeutet dies für die Dienstleistungsbilanz: Einkommen aus unselbständiger Arbeit und Kapitalerträge sind nicht mehr in der Dienstleistungsbilanz enthalten. Sie werden als eigenständige Leistungsbilanz-Kategorie unter der Überschrift "Erwerbs- und Vermögenseinkommen" erfasst.

In der Dienstleistungsbilanz werden die grenzüberschreitenden Leistungen der Versicherer nur mit ihrer jeweiligen Wertschöpfung verbucht. Risikoprämien, Entschädigungszahlungen und Rückvergütungen gehören in die Rubrik "laufende Übertragungen". Die bisher als Dienstleistung geltende Lohnveredelung wird dem Warenverkehr zugeordnet. Auch bestimmte Reparatur-Arbeiten sowie die Lieferung von Schiffs- und Flugzeugbedarf fallen unter Warenlieferungen.

Der Transithandel dagegen wurde aus dem Warenverkehr herausgenommen und wird den Dienstleistungen zugerechnet, da es sich nur um die Durchleitung von Produkten und Leistungen durch das eigene Land handelt.

Siehe: Zahlungsbilanz Teilbilanz der Leistungsbilanz (und damit auch der Zahlungsbilanz). In der D. werden im Soll die Einnahmen, im Haben die Ausgaben aus dem Dienstleistungsverkehr verbucht. Die Gliederung erfolgt auf beiden Seiten in gleicher Weise. Erfasst werden die Transaktionen zu folgenden Bereichen: Reiseverkehr, Transportleistungen, Transithandelserträge, Versicherungsleistungen, Finanzdienstleistungen, übrige Dienstleistungen (z. B. Patente und Lizenzen, Forschung und Entwicklung, EDV-Leistungen) sowie sonstige Dienstleistungen (wie Werbe- und Messekosten, Filmgeschäft u. a. m.). Ein Haben-Saldo wird als D.-Überschuss, ein Soll-Saldo als D.-Defizit bezeichnet. Ersterer wird in staffelförmigen Zahlungsbilanzdarstellungen mit einem Plusvorzeichen, letzterer mit einem Minusvorzeichen ausgewiesen. Die deutsche D. weist seit Jahren ein Defizit aus; 2001 betrug es — 47 Mrd. Euro. Um diesen Betrag überstiegen die Dienstleistungsausgaben (147 Mrd. Euro) die Dienstleistungseinnahmen (100 Mrd. Euro).



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