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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kapitalbilanz

ist eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz. Sie enthält alle finanziellen Transaktionen des Inlands mit dem Ausland, das heißt alle Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland. Sie gliedert sich in eine Bilanz des langfristigen und eine Bilanz des kurzfristigen Kapitalverkehrs (Grenze: Laufzeit von 12 Monaten). (Kapitalverkehrsbilanz) Teilbilanz der - Zahlungsbilanz, in welcher die Veränderungen der Auslandsforderungen und - verbindlichkeiten (einschl. der Übertragung von Eigentumsrechten) aufgezeichnet werden, soweit es sich nicht um Veränderungen der offiziellen Währungsreserven der - Zentralbank bzw. Währungsbehörde handelt. Als Hauptposten des Kapitalverkehrs werden, dem Balance of Payments Manual des Internationalen Währungsfonds folgend, ausgewiesen: a) Direktinvestitionen (starkes unternehmerisches Engagement durch Beteiligungen, langfristige Darlehen, kurzfristige Finanzbeziehungen verbundener Unternehmen) einschließlich einbehaltener Gewinne, dazu Erwerb bzw. Veräußerung von Immobilien; b) Wertpapiere (Portfolioinvestitionen), darunter auch Anteile an Geldmarktfonds, Geldmarktpapiere und Finanzderivate (Finanzinnovationen); c) Kreditverkehr (unterteilt nach kurz-und langfristigen Titeln); d) Sonstige Anlagen. Verschiedene Positionen werden nach dem Merkmal kurzfristig/langfristig untergliedert. Darüber hinaus wird in der Kapitalbilanz eine summarische Zusammenstellung nach Fristigkeit ex Emission ausgewiesen, die jedoch angesichts der Bewegungen auf dem Sekundärmarkt wenig aussagekräftig ist. Rasch um sich greifende Globalisierung in den Finanzbeziehungen, extrem hohe Volumina der täglichen Umsätze an den Finanzmärkten, starke Professionalisierung und nachdrückliche Beeinflussung durch die Erwartungen der Informationsgesellschaft machen den Kapitalverkehr zu einer eigenständigen Kraft im Wirtschaftsgeschehen und die Kapital(verkehrs)bilanz zu einem unverzichtbaren Instrument der Wirtschaftsbeobachtung. Literatur: Deutsche Bundesbank (1995) Alle Kapitaleinfuhren und Kapitalausfuhren werden in der Kapitalbilanz erfasst. Es liegt eine passive Kapitalbilanz vor, wenn die Kapitalausfuhr größer ist als die Kapitaleinfuhr; von einer aktiven Kapitalbilanz spricht man bei umgekehrtem Verhältnis. Die Kapitalbilanz ist ein Teil der Zahlungsbilanz. Siehe: Zahlungsbilanz Eine der (vier) grundlegenden Teilbilanzen der Zahlungsbilanz. In der K. werden auf der Soll-Seite die ausländischen Netto-Kapitalanlagen im Inland (Eingänge), auf der Haben-Seite die inländischen (z. B. deutschen) Netto-Kapitalanlagen im Ausland (Ausgänge) eines bestimmten Zeitraums erfasst. Somit zeigt ein Haben-Saldo den Netto-Kapitalimport, ein Soll-Saldo den Netto-Kapitalexport einer Volkswirtschaft an; ersterer wird in der staffelförmigen Darstellung der Zahlungsbilanz mit einem Plus-Vorzeichen, letzterer mit einem Minus-Vorzeichen ausgewiesen. Die K. ist ihrerseits in die Bilanz der Direktinvestitionen, die Bilanz der Wertpapiertransaktionen (Portfolio-Investitionen) und Finanzderivate, die Bilanz des Kreditverkehrs und in die Bilanz des übrigen Kapitalverkehrs gegliedert.



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