Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kapitalbeteiligungsgesellschaft

Klein- und Mittelbetriebe können ihren Mittelbedarf häufig nicht durch Fremdfinanzierung decken, da es ihnen an den banküblichen Sicherheiten mangelt. Hieraus entsteht eine Finanzierungslücke. In diese Lücke springen die Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG). Sie sind Gesellschaften, die Unternehmen, die keine Anteils- oder Schuldscheine (z. B. Aktien oder Anleihen) emittieren bzw. begeben können, durch Minderheitsbeteiligungen frisches Kapital verschaffen. Dieses Kapital wird für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt, auf Sicherheiten wird verzichtet. Damit wird die Eigenkapitaldecke der Klein- und Mittelunternehmen verstärkt, so daß sie haftungsfahig für eine Kredit- oder andere Fremdfinanzierung werden.

Eine besondere Form der KBG sind die Wagniskapital-Gesellschaften, die sich an der Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen beteiligen ( Risikokapitalgesellschaft), Kreditgarantiegemeinschaft.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kapitalberichtigungsaktien
 
Kapitalbilanz
 
Weitere Begriffe : Aussendiensteinsatzfelder | Clearing-Stellen | Chi-Quadrat-Kontingenzmasse
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.