Kapitalbeteiligungsgesellschaft
Klein- und Mittelbetriebe können ihren Mittelbedarf häufig nicht durch Fremdfinanzierung decken, da es ihnen an den banküblichen Sicherheiten mangelt. Hieraus entsteht eine Finanzierungslücke. In diese Lücke springen die Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG). Sie sind Gesellschaften, die Unternehmen, die keine Anteils- oder Schuldscheine (z. B. Aktien oder Anleihen) emittieren bzw. begeben können, durch Minderheitsbeteiligungen frisches Kapital verschaffen. Dieses Kapital wird für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt, auf Sicherheiten wird verzichtet. Damit wird die Eigenkapitaldecke der Klein- und Mittelunternehmen verstärkt, so daß sie haftungsfahig für eine Kredit- oder andere Fremdfinanzierung werden.
Eine besondere Form der KBG sind die Wagniskapital-Gesellschaften, die sich an der Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen beteiligen ( Risikokapitalgesellschaft), Kreditgarantiegemeinschaft.
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