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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Datenträgeraustausch

Abk.: DTA. Leistungsangebot im Bereich des Electronicbanking, bei dem Informationsübermittlung nicht über Telekommunikationseinrichtungen, sondern durch Austausch von Datenträgern (Magnetband, Disketten, optische Speicherplatten u. dgl.) erfolgt. Beinhaltet vor allem den Austausch der Informationen über Zahlungen aufweisenden Datenträger zwischen Zahlungsauftraggeber bzw. dessen Bank und Zahlungsempfänger bzw. dessen Bank. Datenträger können i. w. S. alle Arten von entspr. Belegen sein. I. e. S. ist der Austausch von elektronischen Datenspeichermedien gemeint, die weitgehend oder ganz beleglos erfolgen. Die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und die Bundesbank haben eine einheitliche Verfahrensregelung für Kreditinstitute vereinbart, Daten aus beleghaft eingereichten Kundenaufträgen in der entspr. Belegreihenfolge auf Magnetbänder/Disketten zu übernehmen und Belege sowie Bänder/Disketten weiterzuleiten.



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