Datentransparenz
In der Gesundheitswirtschaft:
data transparencyMit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden in 2004 Regelungen zur Datentransparenz eingeführt. Zielsetzung ist, für gesundheitspolitische Entscheidungen der Politik auf Landes- und Bundesebene sowie der Selbstverwaltung unter Wahrung des Datenschutzes die entsprechende Datenbasis zu schaffen. Hierfür haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen (zukünftig: Spitzenverband Bund der Krankenkassen) eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die die im System vorhandenen Daten systematisch erfasst, aufbereitet und auswertet. Die Datenverarbeitung und -nutzung stehen neben der Arbeitsgemeinschaft u.a. auch Institutionen der Gesundheitsberichterstattung und der Gesundheitsversorgungsforschung sowie den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene zu.
§§ 303 a–f SGB V
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