Leistungserbringer
In der Gesundheitswirtschaft:
Die Personen- und Berufsgruppen, welche Leistungen zur Versorgung der gesetzlich Versicherten erbringen. Die Krankenkassen schließen Verträge mit den Leistungserbringern ab, in denen die Leistungserbringung – meist nach dem Sachleistungsprinzip – und die entsprechende Vergütung vereinbart werden. Hierbei sind die Vertragspartner an die Regelungen des Sozialgesetzbuches gebunden. Alle Leistungserbringer sind dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet und müssen im Sinne von Humanität und Qualität handeln.
Leistungserbringer sind beispielsweise Krankenhäuser, Apotheken, Dienstleister der häuslichen Krankenpflege, Vertrags(zahn)ärzte, Psychotherapeuten und Hebammen.
In der Gesundheitswirtschaft: health care provider
Mit diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen zur Versorgung der Versicherten zusammenarbeiten, u.a. Vertrags(zahn)ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Erbringer von Heil- und Hilfsmittelleistungen, Hersteller von Arzneimitteln, Hebammen, Personen, Einrichtungen und Unternehmen, die Leistungen häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe erbringen, Rettungsdienste und Krankentransportunternehmen.
Um den Versicherten die Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip zur Verfügung stellen zu können, schließen die Krankenkassen mit den Leistungserbringern Verträge. Alle Leistungserbringer müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten und sind zur Qualität und Humanität verpflichtet.
§§ 69, 70 SGB V
Nach Empfehlung der EU-Kommission Verhaltenskodex im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs von Handels- oder Dienstleistungsunternehmen.
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