Rettungsdienst
In der Gesundheitswirtschaft:
rescue service
In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und verletzter Personen zur Weiterbehandlung in Krankenhäusern. Solche Einsätze werden oft von besonders ausgebildeten Notärzten geleitet.
Die Planung des Rettungsdienstes, insbesondere die Zulassung der Rettungsdienstträger, erfolgt durch die Rettungsdienstgesetze auf Länderebene. Die Kosten der Rettungsdienst- und Transportleistungen werden von den Krankenkassen getragen.
§ 133 SGB V
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