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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Apotheke

In der Gesundheitswirtschaft: Eine Apotheke (griechisch: Aufbewahrungsort, Lager, Speicher) ist ein Gewerbebetrieb für die Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln gegen ein ärztliches Rezept oder in der Selbstmedikation sowie die Beratung und Information über Arzneimittel. Apotheken haben den gesetzlichen Auftrag die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Deutschland sicherzustellen. Der Betrieb einer Apotheke ist genauso wie der Betrieb von Filialapotheken und Versandapotheken an eine behördliche Erlaubnis (Konzession) gebunden. Voraussetzung dafür sind u. a. die persönliche Leitung durch einen approbierten Apotheker (Verbot des Fremd- und Mehrbesitzes; siehe Mehrbesitzverbot). Genaue Anforderungen für entsprechende Räumlichkeiten bestehend aus Verkaufsraum (Offizin), ausreichendem Lagerraum, speziellem Labor und Nachtdienstzimmer, pharmazeutischem Personal und Ausstattung sind definiert. Festgelegt sind die An- und Abgabe von Arzneimitteln, die 24-stündige Dienstbereitschaft, Arzneimittelprüfungen, die Anfertigung von Arzneimitteln in der Rezeptur sowie die apothekenüblichen Waren. Jede Apotheke ist an ein bestimmtes Apothekensortiment gebunden. Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden, da sie zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit einer Beratung bedürfen. Die Abgabe von Arzneimitteln und die Information und Beratung über Arzneimittel obliegt ausschließlich pharmazeutischem Personal, d. h. Apothekern und Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA). Die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung wird auch nachts und an Sonn- und Feiertagen flächendeckend durch jeweils rund 2.000 Apotheken gewährleistet. Die Pharmazeutische Betreuung basiert auf der intensiven Zusammenarbeit zwischen Apotheker, Patient und Arzt. Ziel ist es, arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln, um die Arzneimitteltherapie zu optimieren und die Lebensqualität des Patienten zu erhöhen. Genauso wie für öffentliche Apotheken sind die Vorrausetzungen und die Führung für Bundeswehr- und Krankenhausapotheken gesetzlich geregelt. Schwerpunkt der Krankenhausapotheken ist die Arzneimittelversorgung der Stationen und Ambulanzen mit Arzneimitteln. Versandapotheken sind öffentliche Apotheken, die die gesetzlichen Voraussetzungen für den Versandhandel erfüllen müssen und eine behördliche Erlaubnis besitzen. Mit dem GMG 2004 wurde der Versandhandel mit Arzneimitteln legalisiert und an Anforderungen und Genehmigungen geknüpft. Gerichtsurteile von 2007 erlauben Arzneimittelabholstellen z. B. in Drogeriemärkten. Seit Anfang 2004 (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) ist der eingeschränkte Mehrbesitz von Apotheken erlaubt. Demnach darf ein Apotheker neben einer Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken betreiben, solange die Apotheke und die Filialapotheken innerhalb desselben oder benachbarten Kreises oder derselben kreisfreien Stadt liegen. Im Januar 2008 hat die EU-Kommission gegen diese Regelung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Fremdbesitzverbot wird für Ende 2008 erwartet. Im Fall der sich im Fremdbesitz befindenden DocMorris Apotheke im Saarland entscheiden die Luxemburger Richter, ob das deutsche Fremdbesitzverbot mit europäischem Recht vereinbar ist. Von europaweit etwa 150.000 Apotheken gehören derzeit rund 15.000 zu einer Apothekenkette mit mehr als zehn Filialen. In Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien besteht zurzeit ein eingeschränktes Fremd- und/oder Mehrbesitzverbot. Große Pharmahandelskonzerne wie Merkle, Celesio, Phoenix oder Alliance UniChem engagieren sich verstärkt in den verschiedenen Handelsstufen Großhandel, Einzelhandel, und als Hersteller von Arzneimitteln. (Vertikale Integration) Gesetzliche Grundlagen bilden vor allem das Apothekengesetz (ApoG), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die Arzneimittelpreisverordnung und das Arzneimittelgesetz. In der Gesundheitswirtschaft: pharmacy Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln erfolgt überwiegend durch Apotheken und seit der Erlaubnis des Arzneimittel-Versandhandels im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) auch über Internet-Apotheken. Den Apotheken als Gewerbebetrieben für die Zubereitung und den Verkauf von Arzneimitteln ist durch das Gesetz über das Apothekenwesen die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zugewiesen. Näheres regelt zusätzlich die Apothekenbetriebsordnung. Mit dem GMG wurde der Mehrbesitz von Apotheken zugelassen: Ein approbierter Apotheker ist nun berechtigt, neben einer Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken zu betreiben. Die Apotheken unterliegen der behördlichen Aufsicht der Länder.



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