Arzneimittel-Versandhandel
In der Gesundheitswirtschaft:
Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) erlaubt seit dem 1. Januar 2004 den Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Zur Sicherheit der Patienten hat der Gesetzgeber dabei enge Grenzen gesetzt und die Teilnahme am Versandhandel an eine Zulassung geknüpft. Genaue Vorgaben im Gesetz über das Apothekenwesen und in der Apothekenbetriebsordnung zum Arzneimittel-Versand, zur Auslieferung an den Besteller oder benannte Personen und zur Beratung in deutscher Sprache durch pharmazeutisch geschultes Personal, sollen die Qualität des Versandhandels garantieren.
Die Regelung trägt allgemein dem Umstand Rechnung, dass auch schon bisher Apotheken aus Service-Gründen, z.B. bei immobilen Patienten, Arzneimittel per Boten zustellten. Die Regelung erlaubt jetzt auch den grenzüberschreitenden Handel mit Arzneimitteln durch so genannte Internet-Apotheken, die keine Präsenzapotheke in Deutschland haben. § 11 a Apothekengesetz, § 2 a Apothekenbetriebsordnung
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