Internet-Apotheke
In der Gesundheitswirtschaft:
Vertrieb von Arzneimitteln über Apotheken, die Arzneimittel ausschließlich oder auch über das Internet verkaufen und die vom Kunden bestellten Arzneimittel per Versand zugestellt werden. Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen von den Internet-Apotheken nicht ohne Nachweis des Vorliegens einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden.
Mit dem GMG wurde neben dem Versandhandel mit Arzneimitteln auch die Versorgung der Bevölkerung über Internet-Apotheken erlaubt. Dabei sind nach den gesetzlichen Regelungen weitere besondere Voraussetzungen zu erfüllen, etwa ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem.
In der Gesundheitswirtschaft: internet pharmacy
Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist in Deutschland der Arzneimittel-Versandhandel auch mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zugelassen. Dies schließt den grenzüberschreitenden Versandhandel über so genannte Internet-Apotheken mit ein. Zur Sicherheit der Patienten dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nicht ohne Rezept über den Versandhandel vertrieben werden. Internet-Apotheken müssen zudem Fachkräfte mit pharmazeutisch-medizinischem Fachwissen beschäftigen und Beratung in deutscher Sprache anbieten.
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