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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Patient

In der Gesundheitswirtschaft: Häufig wird als Synonym auch der Begriff Kranker verwendet, so etwa im Sozialgesetzbuch (SGB) V. Unter einem Patienten im engeren Sinne versteht man einen Menschen, der aufgrund von Gesundheitsbeschwerden, Krankheit oder Unfall die Hilfe von Heilberufen in Anspruch nimmt. Im SGB V § 27 wird der Begriff des Kranken (als Synonym für Patient) im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung wie folgt abgegrenzt: (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst 1. Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, 2. zahnärztliche Behandlung, 2a. Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, 3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, 4. häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, 5. Krankenhausbehandlung, 6. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen. Bei der Krankenbehandlung ist den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen, insbesondere bei der Versorgung mit Heilmitteln und bei der medizinischen Rehabilitation. Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur Herstellung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit, wenn diese Fähigkeit nicht vorhanden war oder durch Krankheit oder wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation verloren gegangen war. In der Krankenversicherung wird einerseits von Versicherten gesprochen, wenn es um den Aspekt des Versicherungsschutzes geht. Wenn und solange ein Versicherter Leistungen in Anspruch nimmt, ist der Versicherte gleichzeitig auch Patient. Zur Unterscheidung nach der Art der Versicherung wird bei Patienten, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehören, auch von Kassenpatienten und bei solchen Patienten, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert oder Selbstzahler sind, von Privatpatienten gesprochen. Zunehmend werden Patienten vor allem in Einrichtungen der akutstationären bzw. Rehabilitations-Versorgung auch als Kunden oder Gäste bezeichnet. Diese Bezeichnung soll verstärkt das Augenmerk darauf richten, dass es sich bei den auf dem Gesundheitsmarkt erbrachten Leistungen um Dienstleistungen handelt und bei im Wettbewerb miteinander stehenden Leistungserbringern auch der Aspekt der Gewinnung von Kunden an Bedeutung gewinnt.



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