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Sozialgesetzbuch
Im Sozialgesetzbuch (SGB) werden alle Gesetze und Vorschriften über die sozialen Leistungen des Staates zusammengefasst. Das SGB besteht aus mehreren Teilen und vereint das gesamte Sozialrecht. Die gesetzlichen Regelungen für die soziale Sicherung der Bevölkerung decken einen sehr weiten Bereich ab und gehören zu den umfangreichsten und kompliziertesten Feldern der Gesetzgebung. Fast in jedem Jahr gibt es Ergänzungen, Neuregelungen und Reformen. Zum Bereich der sozialen Sicherheit gehören vor allem die staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, deren Leistungen den Bürger in persönlichen und wirtschaftlichen Not- und Ausnahmesituationen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit oder im Alter schützen sollen. Die wichtigsten Institutionen der sozialen Sicherheit sind die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie die Sozialhilfe für die Unterstützung in besonderen Lebenslagen. Im weiteren Sinne gehören aber auch das Arbeits- und Mietrecht, die Arbeits- und Ausbildungsförderung oder der Kündigungsschutz dazu und die Sozialgerichte. Die für diese Bereiche geltenden Regelungen sind in zahlreichen Gesetzen und Vorschriften niedergelegt, die auf Grund ihrer jeweiligen Entstehungsgeschichte breit und oft sehr unsystematisch verstreut sind. Das machte es selbst für Fachleute schwer, den Überblick zu behalten. Nach dem Willen des Bundestages und der zuständigen Ministerien soll darum das SGB das gesamte deutsche Sozialrecht zusammenfassen und harmonisieren. Es kann im Internet eingesehen werden auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit, unter S. Der erste Teil des Sozialgesetzbuches ist bereits 1976 als "Allgemeiner Teil" (SGB I) in Kraft getreten.
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Weitere Begriffe : Todesfall, Stellvertretung und Fortführung der Geschäftsbetriebserlaubnis | Haftung bei Drittbeauftragung | Solvenz, Solvabilität | ||||||||||||||||||||||||||||
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