Sozialgesetzbuch V
In der Gesundheitswirtschaft:
Abkürzung SGB V.
Das Sozialgesetzbuch zu gesetzlichen Krankenversicherung, Fünftes Buch (Sozialgesetzbuch V; SGB V), regelt alle Belange, welche die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland betreffen. Es trat am 1. Januar 1989 in Kraft (siehe Gesundheitsreformgesetz 1989) und betrifft speziell Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern wie Ärzten, Zahnärzten, Apothekern etc..
Das fünfte Sozialgesetzbuch ist eines von insgesamt zwölf Büchern innerhalb des deutschen Sozialgesetzbuches. Das gesamte Sozialgesetzbuch ist das Gesetzeswerk, welches das komplette Sozialrecht, im formellen Sinn, in Deutschland enthält und kodifiziert. Das SGB enthält sowohl Regelungen für verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung, die früher in der Reichsversicherungsordnung (RVO 1911) niedergeschrieben waren, als auch über Teile des Sozialrechts, die nicht den Status einer Versicherung tragen, sondern als Leistungen sozialstaatlicher Fürsorge aus Steuermitteln (Arbeitslosengeld II (Hartz IV)) finanziert werden.
Das SGB V umfasst über 300 Paragraphen und ist in zwölf Kapitel unterteilt. Im Zuge diverser Gesundheitsreformen sind einige Paragraphen hinzugekommen oder weggefallen. Die Kapitelüberschriften lauten wie folgt:
1. Allgemeine Vorschriften
2. Versicherter Personenkreis
3. Leistungen der Krankenversicherung
4. Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
5. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
6. Organisation der Krankenkassen
7. Verbände der Krankenkassen
8. Finanzierung
9. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
10. Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
11. Straf- und Bußgeldvorschriften
12. Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 1 Satz 1 SGB V bestimmt:
Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
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