Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
In der Gesundheitswirtschaft:
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, früher Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, wurde 1985 ins Leben gerufen, um die Konzertierte Aktion in ihrer Arbeit zu unterstützen. Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) im Januar 2004 firmiert er unter seinem neuen Namen, da die Konzertierte Aktion abgeschafft wurde. Die Mitglieder des interdisziplinär besetzten Sachverständigenrates werden seit 1991 vom Bundesgesundheitsminister, davor vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, für eine bestimmte Dauer berufen.
Zu den Aufgaben des Sachverständigenrats gehört es, alle zwei Jahre ein Gutachten zu erstellen, in dem die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen analysiert wird. Der Rat soll Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven entwickeln und Vorschläge für medizinische und ökonomische Orientierungsdaten vorlegen sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzeigen.
Die Gutachten werden dem Bundesminister für Gesundheit und Soziale Sicherung übergeben und unverzüglich den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorgelegt.
In der Gesundheitswirtschaft: Council of Experts for the Appraisement of Developments in Health Care
Der Sachverständigenrat wurde erstmalig am 19. Dezember 1985 zur Unterstützung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen berufen. Wesentliche Aufgabe dieses Expertengremiums war es bisher, die Entwicklungsprozesse in der gesundheitlichen Versorgung unter medizinischen und ökonomischen Aspekten zu analysieren und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Konzertierte Aktion aufgelöst und der Aufgabenkatalog des Sachverständigenrates erweitert. Das Gremium erstellt im Abstand von zwei Jahren Gutachten, um neben den oben beschriebenen Aufgaben u.a. auch Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen zu entwicklen.
§ 142 SGB V
www.svr-gesundheit.de
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