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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Überversorgung

In der Gesundheitswirtschaft: Eine ärztliche Überversorgung besteht, wenn der allgemeine, bedarfsgerechte Versorgungsgrad der Bevölkerung mit ärztlichen Leistungen um zehn oder mehr Prozent überschritten wird. Der bedarfsgerechte Versorgungsgrad ergibt sich aus dem numerischen Verhältnis von Ärzten zur Einwohnerzahl. Wenn eine Überversorgung vorliegt, müssen nach SGB V § 103 Zulassungsbeschränkungen erlassen werden, um den Anstieg der Arztzahlen einzudämmen. Allgemein wird von Überversorgung auf dem Gesundheitsmarkt gesprochen, wenn das Angebot an Leistungen die Nachfrage übersteigt. Da die Nachfrage nach bzw. Inanspruchnahme von Leistungen und ihre Bezahlung sowie Finanzierung im deutschen Gesundheitswesen jedoch aufgrund des Sachleistungsprinzips auseinanderfallen, ist eine genaue Bestimmung der tatsächlichen Nachfrage schwierig. Darüber hinaus gibt es speziell auf dem Gesundheitsmarkt die Theorie der angebotsinduzierten Nachfrage: Jedes Angebot an Gesundheitsleistungen schafft sich nach dieser Theorie seine Nachfrage selbst. Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat in seinem Gutachten „Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit Band III: Über-, Unter- und Fehlversorgung“ Überversorgung wie folgt definiert: Eine Versorgung über die Bedarfsdeckung hinaus ist ‚Überversorgung‘, d. h. eine Versorgung mit nicht indizierten Leistungen, oder mit Leistungen ohne hinreichend gesichertem Netto-Nutzen (medizinische Überversorgung) oder mit Leistungen mit nur geringem Nutzen, der die Kosten nicht mehr rechtfertigt, oder in ineffizienter, also ‚unwirtschaftlicher‘ Form erbracht werden (‚ökonomische Überversorgung‘).1 Eine Übersicht über die Definition von Über- Unter- und Fehlversorgung2 gibt die nachfolgende, dem gleichen Gutachten entstammende Tabelle des SVR Gesundheit. Tab. 1: Zur Definition von Über-, Unter- und Fehlversorgung3 Leistunga) Bedarf wird fachgerecht erbracht wird nicht fachgerecht erbracht wird nicht erbrachtb) nur objektiver, kein subjektiver Bedarf (latenter Bedarf) bedarfsgerechte Versorgung Fehlversorgung (latente) Unterversorgung subjektiver und objektiver Bedarf bedarfsgerechte Versorgung Fehlversorgung Unterversorgung (ggf. Fehlversorgung) nur subjektiver, kein objektiver Bedarf Überversorgung (ggf. Fehlversorgung) Überversorgung und Fehlversorgung bedarfsgerechte Versorgung a)  Annahme: Leistung mit gesichertem gesundheitlichen Nettonutzen und angemessener Nutzen-Kosten-Relation b)  Annahme: es wird auch keine alternative Leistung erbracht



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