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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fehlversorgung

In der Gesundheitswirtschaft: Versorgung innerhalb des Gesundheitswesens, die nicht dem Versorgungsbedarf des Patienten entspricht, nicht fachgerecht erbracht, unterlassen oder nicht rechtzeitig erbracht wird. Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat in seinem Gutachten „Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit Band III: Über-, Unter- und Fehlversorgung“ Fehlversorgung wie folgt definiert: Fehlversorgung ist jede Versorgung, durch die ein vermeidbarer Schaden entsteht. Folgende Unterfälle lassen sich unterscheiden: – Versorgung mit Leistungen, die an sich bedarfsgerecht sind, die aber durch ihre nicht fachgerechte Erbringung einen vermeidbaren Schaden bewirken; – Versorgung mit nicht bedarfsgerechten Leistungen, die zu einem vermeidbaren Schaden führen; – unterlassene oder nicht rechtzeitige Durchführung an sich bedarfsgerechter, indizierter Leistungen im Rahmen einer Behandlung.1 Eine Übersicht über die Definition von Über- Unter- und Fehlversorgung gibt die nachfolgende, dem gleichen Gutachten entstammende Tabelle des SVR Gesundheit. Zur Definition von Über-, Unter- und Fehlversorgung2 Leistunga) Bedarf wird fachgerecht erbracht wird nicht fachgerecht erbracht wird nicht erbrachtb) nur objektiver, kein subjektiver Bedarf (latenter Bedarf) bedarfsgerechte Versorgung Fehlversorgung (latente) Unterversorgung subjektiver und objektiver Bedarf bedarfsgerechte Versorgung Fehlversorgung Unterversorgung (ggf. Fehlversorgung) nur subjektiver, kein objektiver Bedarf Überversorgung (ggf. Fehlversorgung) Überversorgung und Fehlversorgung bedarfsgerechte Versorgung a)  Annahme: Leistung mit gesichertem gesundheitlichen Nettonutzen und angemessener Nutzen-Kosten-Relation b)  Annahme: es wird auch keine alternative Leistung erbracht



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