Fehlversorgung
In der Gesundheitswirtschaft:
Versorgung innerhalb des Gesundheitswesens, die nicht dem Versorgungsbedarf des Patienten entspricht, nicht fachgerecht erbracht, unterlassen oder nicht rechtzeitig erbracht wird.
Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat in seinem Gutachten „Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit Band III: Über-, Unter- und Fehlversorgung“ Fehlversorgung wie folgt definiert:
Fehlversorgung ist jede Versorgung, durch die ein vermeidbarer Schaden entsteht. Folgende Unterfälle lassen sich unterscheiden:
–
Versorgung mit Leistungen, die an sich bedarfsgerecht sind, die aber durch ihre nicht fachgerechte Erbringung einen vermeidbaren Schaden bewirken;
–
Versorgung mit nicht bedarfsgerechten Leistungen, die zu einem vermeidbaren Schaden führen;
–
unterlassene oder nicht rechtzeitige Durchführung an sich bedarfsgerechter, indizierter Leistungen im Rahmen einer Behandlung.1
Eine Übersicht über die Definition von Über- Unter- und Fehlversorgung gibt die nachfolgende, dem gleichen Gutachten entstammende Tabelle des SVR Gesundheit.
Zur Definition von Über-, Unter- und Fehlversorgung2
Leistunga)
Bedarf
wird fachgerecht erbracht
wird nicht fachgerecht erbracht
wird nicht erbrachtb)
nur objektiver, kein subjektiver Bedarf (latenter Bedarf)
bedarfsgerechte Versorgung
Fehlversorgung
(latente) Unterversorgung
subjektiver und objektiver Bedarf
bedarfsgerechte Versorgung
Fehlversorgung
Unterversorgung (ggf. Fehlversorgung)
nur subjektiver, kein objektiver Bedarf
Überversorgung (ggf. Fehlversorgung)
Überversorgung und Fehlversorgung
bedarfsgerechte Versorgung
a)
Annahme: Leistung mit gesichertem gesundheitlichen Nettonutzen und angemessener Nutzen-Kosten-Relation
b)
Annahme: es wird auch keine alternative Leistung erbracht
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