Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Behandlung

In der Gesundheitswirtschaft: Begriff, der in vielen Zusammenhängen benutzt wird, so zum Beispiel bei der erkennungsdienstlichen Behandlung, der Behandlung von Obst und Gemüse als Schutz vor Schädlingen oder der Rostschutzbehandlung von Fahrzeugen. Im Gesundheitswesen wird der Begriff der Behandlung für Tätigkeiten verwendet, die Ärzte sowie andere Heilhilfsberufe an Patienten vornehmen. Als Voraussetzung für eine Behandlung im Gesundheitswesen wird die Behandlungsbedürftigkeit angesehen. Im Hinblick auf die Behandlung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung wird im Sozialgesetzbuch der Krankheitsbegriff als Grundvoraussetzung für eine Behandlung vorgeschrieben. Dementsprechend wird im § 27 SGB V auch die Krankenbehandlung wie folgt definiert: Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst 1. Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, 2. zahnärztliche Behandlung, 2a. Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, 3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, 4. häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, 5. Krankenhausbehandlung, 6. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen. Darüber hinaus wird im deutschen Gesundheitssystem zwischen ambulanter, stationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung unterschieden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Begriffsumfang
 
Behandlungsablauf, geplanter
 
Weitere Begriffe : Bildungsurlaub | Wertklima | Schichtungsgefüge
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.