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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zahnersatz

Sämtliche zahnärztlichen Leistungen, die der Wiederherstellung eines lückenhaften Gebisses dienen, werden als Zahnersatz bezeichnet.

Man unterscheidet festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz.

Zum festsitzenden Zahnersatz zählen:

  • Kronen (auch Implantat getragen),
  • Teilkronen,
  • Brücken,
  • Teilprothesen,
  • Vollprothesen.

Beim herausnehmbaren Zahnersatz gibt es drei Qualitätsstufen:

  • Kunststoffprothese
  • Modellgussprothese
  • Teleskopprothese

Während die Kunststoffprothese als Haltevorrichtung nur eine aus Draht gebogene Klammer hat, ist bei Modellgussprothesen eine gegossene Haltevorrichtung üblich. Die luxuriöseste Ausführung aber ist die Teleskopprothese, die auf überkronten Zähnen sitzt und sich einfach aus dem Mund nehmen lässt.

Nicht zum Zahnersatz gehören Plomben.

Muss ein Zahn entfernt werden, wird vorübergehend ein Provisorium - meist aus Kunststoff - eingesetzt, bis der Zahntechniker den Zahnersatz angefertigt hat.

Zahnersatz kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden: Unfälle, fehlende Zahnentwicklung oder schlechte Zahnpflege. Zahnlücken, die über längere Zeit nicht behandelt werden, können zu Schäden an den verbliebenen Zähnen, am Kiefergelenk, am Kieferknochen oder an der Kiefermuskulatur führen.



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