Krankenbehandlung
In der Gesundheitswirtschaft:
medical treatment
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf Krankenbehandlung. Diese muss notwendig sein, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Sie umfasst insbesondere alle ärztlichen, psychotherapeutischen und zahnärztlichen Leistungen, Zahnersatz, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, Krankenhausbehandlung, Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation und zur Herstellung der Empfängnis- und Zeugungsfähigkeit.
§ 27 SGB V
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