Verband
Allg. Bez. f. Banken-, Sparkassen-, Genossenschafts(banken)-, Pfandbriefbankenverband usw.
Einfluß- und Machtfaktor in pluralistischen Gesellschaften mit der Möglichkeit, den Prozess der politischen Willensbildung zu beeinflussen, subsidiär zum Staat Aktivitäten zu entfalten oder Funktionen wahrzunehmen, die dem staatlichen Zugriff mehr oder weniger entzogen sind oder von ihm nicht wahrgenommen werden (verbandliche Dienstleistungen). Ausgangspunkt von Verbandsgründen können gemeinsame Interessen oder gemeinschaftliche zu erbringende Leistungen sein. Dabei muss der Nutzenzugang durch den Verband den Nutzenentgang übersteigen. Soziale Autonomie beinhaltet die Bestimmung von Formen und Inhalte des Lebens der gesellschaftlichen Verbände durch die Gesellschaft selbst. Teil dieser Sozialautonomie, der in der verfassungsmäßig begründeten Koalitionsfreiheit verankert ist, ist die Tarifautonomie. Verbände wirken sowohl auf Regierung und Verwaltung als auch auf Parlament und Parteien ein. Legislative und Exekutive suchen den Rat von Verbandsexperten und sind vielfach auf die Mitarbeit angewiesen. Verbände trachten, ihre Vorstellungen jedoch auch dadurch durchzusetzen, indem sie Repräsentanten in staatliche Institutionen entsenden, was vielfach Kritik auslöste (Neue Politische Ökonomie). Verbände suchen schließlich, auch auf Presse, Funk, Fernsehen als organisierte öffentliche Meinung Einfluss zu nehmen. Die vertretenen Interessen werden nach Möglichkeit als direkt dem Gemeinwohl dienend dargestellt. Auf diese Weise sollen sie von vornherein gegen Kritik abgeschirmt werden. Das Verbandsverhalten wird ferner durch Dachorganisationen beeinflußt. Besonders markante Beispiele sind der Deutsche Gewerkschaftsbund (Gewerkschaften), der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Inwieweit Mitgliedsverbände das Verhalten der Dachorganisationen bestimmen oder umgekehrt, läßt sich im allg. nicht feststellen. Es hängt von Faktoren wie finanzielle Autonomie, Kräfteverhältnis der Mitgliedsverbände einer Dachorganisation untereinander, Anerkennung durch die Gesellschaft und Autorität der jeweiligen Führungspersonen ab. Verbände können Koalitionen mit anderen Verbänden eingehen, um gemeinsame Anliegen voranzutreiben. Die ältere Verbandsforschung hat diese Zusammenhänge unter dem Etikett log-rolling analysiert, neuerdings hat auch die Spieltheorie hierzu Beiträge geleistet. Konkurrenz zwischen Verbänden konkretisiert sich in der Konkurrenz um Mitglieder. Dieses Phänomen wird bei Wirtschaftsverbänden, weniger z.B. bei Gewerkschaften, deutlich. John Kenneth GALBRAITH (1952) hat im Theorem der countervailing power dargelegt, dass die Erlangung von Macht und Einfluss durch einen Verband auf der Gegenseite zur Verbandsgründung und zur Entstehung eines gleichmäßigen Gegenverbandes fahrt. Dadurch ergebe sich ein Gleichgewicht. Wie jedoch die Verbandsökonomie aufzeigt, kann das Gegenmacht-theorem die Entstehung von Verbänden nicht allgemein gültig erklären und das Verhalten zwischen gleichgewichtigen Verbänden nicht schlüssig belegen. K.W.L. Literatur: Lippold, K.W. (1974). Galbraith, J.K. (1964)
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