Krankheit
In der Gesundheitswirtschaft:
illness, disease
wird in der Medizin als Abweichung von Gesundheit oder Wohlbefinden verstanden. Allerdings stößt die klare Abgrenzung des Kranken vom Gesunden durch Schwankungsbreiten einer Skala von leichten bis schweren Störungen an ihre Grenzen. Insofern ist auch die Gesundheitsdefinition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kein hinreichender Bezugspunkt für die Definition eines Krankheitsbegriffs: "Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen." Public Health versteht Gesundheit und Krankheit nicht als statisch, sondern als ineinander übergehende Zustände mit einem Zwischenbereich grenzwertiger Phänomene. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der WHO-Gesundheitsbegriff ausdrücklich nicht als Maßstab gewählt. Hier kommt dem Krankheitsbegriff die Funktion zu, den Versicherungsfall Krankheit zu definieren und die Leistungspflicht der Krankenversicherung auszulösen.
Die Sozialgerichte definieren Krankheit im Sinne der GKV als einen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der Behandlungsbedürftigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
§ 27 SGB V
Chronische Erkrankung, Sozialgerichtsbarkeit
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