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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

In der Gesundheitswirtschaft: Statutory Health Insurance (SHI) Die GKV ist der älteste Zweig der Sozialversicherung und hat ihren Ursprung im Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883. Heute sind in ihr rund 86 Prozent der Bevölkerung versichert und haben im Krankheitsfall Anspruch auf Leistungen, um die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern (vgl. § 1 SGB V). Finanziert werden diese Leistungen hauptsächlich durch Beiträge, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Tragende Strukturprinzipien der GKV sind das Solidaritätsprinzip, das gleiche Leistungen unabhängig vom Einkommen bzw. der Beitragshöhe (Ausnahme z.B. Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld) und Krankheitsrisiko gewährleistet, und das Sachleistungsprinzip, das Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicherstellt. Träger der GKV sind die nach Kassenarten gegliederten gesetzlichen Krankenkassen, die als Selbstverwaltungskörperschaften finanziell und organisatorisch unabhängig sind. Die finanzielle Unabhängigkeit wird mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz stark eingeschränkt. Die Krankenkassen gestalten in Verträgen mit den Verbänden der Leistungserbringer weite Bereiche der ambulanten und stationären Versorgung. Über den Risikostrukturausgleich (RSA) sollen die unterschiedlichen Krankheitsrisiken der Versicherten unter den Krankenkassen ausgeglichen werden. Der demografische Wandel der Bevölkerung (sinkende Geburtenraten bei steigender Lebenserwartung), eine Zunahme chronischer Erkrankungen sowie der medizinische und medizinisch-technische Fortschritt stellen die GKV vor dauernde Herausforderungen. Während die Politik in den 90er-Jahren verstärkt Maßnahmen zur Kostendämpfung (z.B. durch Budgets) ergriffen hat, setzen die jüngeren Reformgesetze stärker auf einen Umbau der Versorgungsstrukturen hin zu Integrierter Versorgung, Hausarztmodellen und Disease-Management-Programmen. Ergänzend sollen Maßnahmen zur Qualitätssicherung Transparenz in das Versorgungsgeschehen bringen. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Reformgesetze der letzten Jahre:Mit dem Gesundheitsreform-Gesetz wurde 1989 die bis dato geltende Reichsversicherungsordnung abgelöst und die rechtlichen Rahmenbedingungen der GKV als SGB V in das Sozialgesetzbuch integriert. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 wurden zentrale strukturelle Erneuerungen der GKV wie z.B. die freie Kassenwahl der Versicherten, Wettbewerb unter den Krankenkassen und der RSA vorgenommen. Angesichts weiter steigender Gesamtausgaben der Krankenkassen sollten die GKV-Neuordnungsgesetze von 1997 insbesondere durch stärkere Eigenbeteiligungen der Versicherten die Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der GKV erhalten. Die GKV-Gesundheitsreform 2000 zielte auf die Beitragssatzstabilität und die Qualität der Versorgung, insbesondere durch eine Stärkung der Patientenrechte. Mit dem Fallpauschalengesetz wird die Vergütung im Krankenhaussektor von einer budgetorientierten Vergütung auf eine leistungsorientierte Vergütung mittels Diagnosis Related Groups umgestellt. Das GKV-Modernisierungsgesetz sollte über höhere Zuzahlungen, Praxisgebühren, die Ausgrenzung von Leistungen und Reformen der Versorgungsstrukturen die GKV um zehn Milliarden Euro entlasten. Insbesondere sollte der Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern intensiviert werden. Diesen Weg will das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz fortsetzen. Neben der verbesserten Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen, erweitert es darüber hinaus die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten.



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