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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Patientenrechte

In der Gesundheitswirtschaft: patients’ rights erwachsen aus allen Regelungen, die dem Patientenschutz, der Patientenautonomie, Patientenversorgung und Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen dienen. Patientenrechte werden auch als Recht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verstanden. Patientenrechte finden sich in verschiedenen Rechtsgebieten, so z.B. im Sicherheitsrecht (Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz), im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, in den Regelungen zur Haftung des Arztes/Krankenhauses, im Delikts- und Vertragsrecht. Die Patientencharta fasst alle Rechte von Patienten auf Patientenschutz, Patientenautonomie, Patientenversorgung und Patientenbeteiligung zusammen und soll ihre Durchsetzungsfähigkeit steigern. Zentrale Patientenrechte sind z.B. das Recht auf Aufklärung, das Einsichtsrecht des Patienten in seine Krankenunterlagen, das Recht auf Schadensersatz im Fall eines Behandlungsfehlers, das Recht auf eine Versorgung nach dem Gebot der Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit, das Recht auf Arzneimittelinformation durch die Packungsbeilage und seit dem GKV-Modernisierungsgesetz das Recht auf eine Patientenquittung. Aufklärungspflicht, ärztliche



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