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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Patientenschutz

In der Gesundheitswirtschaft: Begriff, bei dem der Patient wegen des Informationsgefälles zwischen Patient und Arzt bzw. Heilberuf als schutzbedürftig angesehen wird. Dementsprechend wird darauf hingewirkt, die gesetzlich verbrieften Rechte des Patienten zu stärken, so etwa durch die Berufung einer/eines Patientenbeauftragten der Bundesregierung, durch erweiterte Informationsrechte oder die Möglichkeit, dass Patientenvertreter an den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses teilnehmen können, auch wenn sie dort kein Stimmrecht haben. Die Details dieser Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss sind in der Patientenbeteiligungsverordnung geregelt. In dieser Verordnung ist unter anderem festgelegt, welche Kriterien Organisationen erfüllen müssen, um als Interessenvertretung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt zu werden. Konkret benannt werden in der Patientenbeteiligungsverordnung folgende Organisationen: • der Deutsche Behindertenrat (DBR), • die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), • die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. sowie • der Verbraucherzentralen Bundesverband e. V.. Die Patientenverbände können für die Ausübung des Mitberatungsrechtes in den Gremien des G-BA einvernehmlich bis zu neun sachkundige Personen benennen. Die Hälfte davon muss aus dem Kreis der selbst Betroffenen oder ihrer Angehörigen kommen. Im G-BA besitzen die Patientenvertreter Antrags- und Mitberatungsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Dennoch haben die Beratungen des G-BA durch diese Erweiterung erheblich mehr Publizität bekommen; außerdem werden andere Gesichtspunkte in die Diskussion mit eingebracht. Darüber hinaus werden die Patientenvertreter auch an Gremien beteiligt, die vom G-BA selbst wiederum zu beschicken sind, so etwa die Gremien zur Qualitätssicherung. Auf Antrag kann das Bundesministerium für Gesundheit weitere Organisationen, die nicht Mitglied der bereits explizit in der Verordnung benannten Verbände sind, als maßgebliche Organisationen auf Bundesebene anerkennen. Darüber hinaus gibt es spezielle Organisationen, die sich schon von ihrem Namen her ausdrücklich des Patientenschutzes bzw. der Patientenrechte annehmen, so etwa spezielle Patientenschutzvereine oder –verbände, in denen sich häufig Betroffene von Behandlungsfehlern zusammengeschlossen haben.



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Weitere Begriffe : Federal Home Loan Bank System | Altanlage | developmental tasks
 
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