Bundesregierung
Die Bundesregierung ist das zentrale Exekutiv- und Koordinierungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Als oberstes Verfassungsorgan der Exekutive trifft sie die außen- und innenpolitischen Entscheidungen. Die Regierung besteht gemäß Artikel 62 des Grundgesetzes (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern und wird auch als Kabinett bezeichnet. Einzelheiten zur Bundesregierung regeln die Artikel 62 bis 69 GG. Innerhalb der Bundesregierung gibt der Bundeskanzler die grundlegende Richtung der Politik vor (Richtlinienkompetenz: Artikel 65, Satz 1 GG). Um seine starke Rolle zu betonen, ist deshalb auch von einer Kanzlerdemokratie die Rede. Administrative Geschäfte der Bundesregierung leitet der Bundeskanzler. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Bundesregierung, in der u. a. festgelegt ist, dass die Bundesregierung nur dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammenkommen.
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