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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Patientensouveränität

In der Gesundheitswirtschaft: Siehe auch Patientenbeteiligung. Synonym werden die Begriffe Patientenselbstbestimmung oder Patientenautonomie verwendet. Patientensouveränität stellt die freie, informierte Entscheidung des Patienten über seine Behandlung bzw. das zur Anwendung kommende Behandlungskonzept in den Mittelpunkt. Die Patientensouveränität steht im Gegensatz zum paternalistischen Modell der Therapeuten-Patienten-Beziehung, in dem der Therapeut als einen Heilberuf ausübender professionell Tätiger durch seinen Wissensvorsprung die Entscheidung im Sinne bzw. im wohlverstandenen Interesse des Patienten für diesen trifft. Dierks et. al. definieren den Begriff wie folgt: Patientensouveränität bedeutet, dass Menschen im Gesundheitswesen aufgrund ihrer Fähigkeiten sicher und selbstbestimmt handeln. In diesem Zusammenhang wird häufig der Begriff ‚Autonomie‘ gebraucht. (…) Autonomie bedeutet also vielmehr Selbstbestimmung als Unabhängigkeit, wie dies – zumindest implizit – oft gedacht wird. So verstanden schließt Autonomie den Bedarf nach Hilfe durch andere keineswegs aus. Das Erreichen des individuell optimalen Niveaus der Selbstbestimmung kann auch als Ziel von Gesundheitskommunikation und Informationen definiert werden. (…) Mehr Autonomie und Eigenverantwortung, so der Deutsche Ärztetag, entspricht der Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit des Bürgers. Die mit der Gesundheitsgesetzgebung bisher ständig zunehmende Regelungsdichte ginge dagegen vom Menschenbild eines unmündigen Versicherten aus, der eine allumfassende Fürsorge der staatlichen Verwaltung benötigt. Mehr Eigenverantwortung entspräche den freiheitlichen Strukturen unserer Gesellschaft und fördere das individuelle gesundheitsbewusste Verhalten (Deutscher Ärztetag 1994).1



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