Eigenverantwortung
In der Gesundheitswirtschaft:
Allgemein Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln.
Im Gesundheitswesen wird unter dem Begriff Eigenverantwortung einerseits die Möglichkeit größerer Einflussnahme des Versicherten bzw. Patienten auf seine Versicherung bzw. seine medizinische Behandlung/Versorgung verstanden (siehe auch Patientensouveränität sowie Co-Therapeut).
Andererseits wird unter diesem Begriff auch eine höhere finanzielle Eigenverantwortung des Patienten im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen seiner Krankenversicherung verstanden. Im größeren Rahmen geht es dabei um eine Neubestimmung zwischen Solidarität und Eigenverantwortung, bei der der Einzelne für Risiken, die er selbst tragen kann, nicht die Solidarität der Versichertengemeinschaft in Anspruch nehmen soll.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|