Deutscher Ärztetag
In der Gesundheitswirtschaft:
Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer. Er wird auch als „Parlament der Ärzteschaft“ bezeichnet. Er setzt sich aus insgesamt 250 von den Landesärztekammern entsandten Delegierten zusammen und tagt jährlich.
Zu den Aufgaben des Deutschen Ärztetages gehört es, länderübergreifende Regelungen zum Berufsrecht, insbesondere die Muster-Berufsordnung und die Muster-Weiterbildungsordnung, zu beschließen. Außerdem ist er auch das gesundheits- und berufspolitische Beschlussorgan der gesamten Ärzteschaft.
Der Deutsche Ärztetag besteht seit 1873. Zu Beginn seiner mehr als hundertjährigen Geschichte war er die zentrale Veranstaltung des Deutschen Ärztevereinsbundes.
In der Gesundheitswirtschaft: Hauptversammlung und oberstes Beschlussorgan der Bundesärztekammer (BÄK). Beim Deutschen Ärztetag sind alle Ärztekammern über Delegierte vertreten.
Der Ärztetag trifft alle Entscheidungen zur inhaltlichen und personellen Organisation der BÄK, zum Beispiel länderübergreifende Regelungen zum Berufsrecht (Weiterbildung), die Wahl des Präsidenten und des Vorstandes, die Verabschiedung der Satzung und die Gründung von Ausschüssen für Sachfragen.
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